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Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-17

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Bei Artikel 25 geht es um die Frage der überhöhten Medikamentenpreise bei uns in der Schweiz. Der Minderheitsantrag, der Ihnen hier vorliegt, entspricht genau der Formulierung, die der Nationalrat in der ersten Runde bzw. in der letzten Wintersession 2002 noch akzeptiert hat.

Was schlagen wir vor? Wir möchten, dass künftig Ärzte und Ärztinnen nicht mehr die Marke, nicht mehr das Medikament, verschreiben, sondern nur noch die Substanz. Die Wirkstoffverschreibung soll also Praxis werden. Wir wollen als Zweites, dass für die Patienten und Patientinnen bei gleicher Eignung das kostengünstigste Medikament abgegeben wird. Mit dieser Formulierung in Artikel 25 wird die Sicherheit der Patienten und Patientinnen nicht angetastet. Das heisst, Patienten und Patientinnen müssen keine Qualitätseinbussen befürchten. Sie haben auch keine Kostenfolgen zu gewärtigen. Konkret heisst das auch, dass die medikamentöse Therapie dadurch nicht eingeschränkt wird.

Tatsache ist: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass der grösste Kostenschub im Gesundheitswesen im Bereich der Medikamentenpreise stattgefunden hat. Nach wie vor ist es Realität, dass der Anteil der Generika äusserst gering ist. Auch die Verschreibung von gleich geeigneten, aber günstigeren Medikamenten durch Ärzte und Ärztinnen ist heute nicht Praxis. Bekannt ist auch, dass die Pharmalobby sowohl Apotheken als auch Ärzte und Ärztinnen mit Drohbriefen erpresst, um die Abgabe von Generika oder die Abgabe von billigeren Medikamenten zu verhindern. Heute ist es so, dass die Abhängigkeit zwischen Ärzten und Ärztinnen und der Pharmalobby gross ist. Trotzdem ist es so, dass unser Minderheitsantrag, den Sie in der Wintersession 2002 noch akzeptiert haben, die Therapiefreiheit von Ärzten und Ärztinnen weiterhin gewährleistet.

Mit dieser Regelung würde die Schweiz nicht alleine dastehen. Andere Länder wie beispielsweise Deutschland, die Niederlande, Grossbritannien und die USA haben längst das beträchtliche Einsparpotenzial entdeckt, das bei einer solchen Regelung besteht, und diese Regelung wird in anderen Ländern auch problemlos angewendet. In der Schweiz sind die Medikamente auf einem hohen, auf einem überhöhten Preisniveau, und unser Vorschlag ist deshalb eine der wichtigsten Kosten dämpfenden Massnahmen, die wir jetzt in dieses Gesetz "nageln" können.

Ich wiederhole: Sie haben dieser Bestimmung - genau derselben Bestimmung - in der Wintersession 2002 zugestimmt. In der Zwischenzeit hat der Ständerat einem Artikel 52 zugestimmt, der sich zwar dieser Problematik annimmt, aber sie nicht löst. Unsere Kommission hat auch noch eine Ergänzung in Artikel 52a eingefügt. Nur muss ich Ihnen sagen: Diese Ergänzungen in den Artikeln 52 und 52a sind nichts anderes als Augenwischerei, als neue kosmetische Formulierungen, die aber an diesem Problem nichts ändern. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir bereits bei der ersten KVG-Teilrevision das Substitutionsrecht in diesem Gesetz verankert haben, und zwar eben nicht als Verpflichtung, sondern in einer harmlosen Kann-Formulierung; dies mit null Erfolg, wenn Sie sehen, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Wenn Sie jetzt also diesem Minderheitsantrag nicht zustimmen, dann heisst das im Klartext nichts anderes, als dass Sie beim heutigen Status quo bleiben wollen.

Ich bitte Sie deshalb, bei dieser Abstimmung Mut zu zeigen und einer wirksamen, Kosten dämpfenden Massnahme zuzustimmen, indem Sie an dem festhalten, was Sie bereits in der Wintersession 2002 beschlossen haben.