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Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-18

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich festhalten, dass die Gesundheits-Initiative nicht wirkungslos geblieben ist. Immerhin hat sich auch in den eidgenössischen Räten die Erkenntnis durchgesetzt, dass es absolut notwendig ist, ein Sozialziel gesetzlich im KVG zu verankern. Hier haben wir Konsens.

Ursprünglich wollte der Ständerat eine starre Quote von 8 Prozent einführen. Jetzt steht ein neues Modell zur Diskussion. Nur geht es bei diesem neuen Modell nicht nur um die Frage, ob es für die unteren und mittleren Einkommen und für Familien mit Kindern tatsächlich eine Entlastung bedeuten wird, sondern es herrscht auch sehr grosse Verwirrung über dieses Modell, das wir hier diskutieren.

Grundsätzlich werden zwei Kategorien von Versicherten geschaffen: Versicherte mit Kindern und Versicherte ohne Kinder. Klar festgehalten ist aber in Absatz 1 von Artikel 65, dass Prämienverbilligungen nur an Versicherte mit Kindern oder ohne Kinder ausbezahlt werden, die stark belastet sind - "stark belastet sind", das ist im Gesetzestext festgehalten. Das heisst also konkret, dass von diesen zwei Kategorien nicht alle Versicherten erfasst werden. Das heisst auch: Wenn wir jetzt die Maximalbegrenzung in Bezug auf das Einkommen - die Referenz ist da die direkte Bundessteuer - nehmen, dann würde das bedeuten, dass Familien mit Kindern maximal 2 bis 10 Prozent bezahlen müssten, Versicherte ohne Kinder maximal 4 bis 12 Prozent. Nur diejenigen erhalten aber Prämienverbilligungen, die eben stark belastet sind. Das heisst also, es kann durchaus sein, dass Versicherte ohne Kinder weiterhin mehr als 12 Prozent bezahlen werden und Familien mit Kindern weiterhin mehr als 10 Prozent.

Wie soll die Durchführung funktionieren? Der Bund legt eine Referenzprämie fest, das ist ebenfalls im Gesetzestext so formuliert, und das heisst: Wenn er diese Referenzprämie festlegt, dann kann er letztlich auch die Einkommensgrenzen festlegen und nicht nur einfach bestimmen, dass die Kantone selber über diese Einkommensgrenzen entscheiden. Was passiert nämlich, wenn die Kantone selber die Einkommensgrenzen festlegen? Dann haben wir dieselbe Misere, die wir heute bereits beim individuellen Prämienverbilligungssystem haben, d. h., je nach Schwelle gibt es mehr oder weniger Begünstigte und mehr oder weniger Entlastung für die einzelnen Versicherten, die eben stark belastet oder in wirtschaftlich schwierigen Situationen sind. Das ist dann natürlich auch wieder von der Höhe der zur Verfügung stehenden Prämiengelder abhängig, über die wir ja erst nachher entscheiden müssen.

Zum Mythos, der hier aufgebaut wird - und Herr Hassler hat das jetzt auch nochmals getan -: Es ist überhaupt nicht so, dass alle Familien mit Kindern entlastet werden, sondern eben nur diejenigen, die "stark belastet sind", wie es im Gesetzestext steht. Das heisst also konkret: Nur diejenigen, die Prämienverbilligungsgelder erhalten, werden künftig aufgrund dieses Zusatzes der Kinderentlastung - 50 Prozent für das zweite Kind, ab dem dritten Kind keine Prämie mehr - eben überhaupt begünstigt. Es ist also ein Mythos, davon zu sprechen, dass mit diesem Modell alle Familien mit Kindern entlastet werden.

Zum Schluss möchte ich einfach nur sagen: Die Umsetzung dieses Modells stiftet nicht nur Verwirrung, sondern sie ist auch sehr fraglich. Ich muss Ihnen hier klar sagen: Die Gefahr ist sehr gross, dass künftig alle Versicherten in wirtschaftlich schwierigen Situationen weniger erhalten werden. Konkret heisst das auch: Wenn wir dieses Modell in der Praxis umsetzen müssen, heisst das, dass sich die Situation derjenigen verschlechtert, die heute bereits Prämienverbilligungsgelder erhalten. Sie werden künftig nämlich noch weniger erhalten.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Heberlein abzulehnen und den Antrag der Minderheit Rossini zu unterstützen.