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Huber Annemarie · 2003-06-19

Huber Annemarie · Bern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wie Ihre Kommission konnte sich auch der Bundesrat nicht mit dem Antrag Kunz befassen. Dennoch möchte ich Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Herr Widmer, es tut mir wirklich [PAGE 1151] Leid! Ich bin sicher, dass auch der Bundesrat der Ablehnung zustimmen würde. Abgesehen davon, dass die Dringlichkeit der Motion nicht im Parlamentsgesetz geregelt ist, möchte ich drei weitere Gründe anfügen:

1. Das Parlament verfügt bereits heute über mehrere Möglichkeiten, dringende Massnahmen, auch dringende gesetzgeberische Massnahmen, innert nützlicher Frist zu realisieren. Dazu verweise ich insbesondere auf die Arbeit der Kommissionen und auf die Kommissionsmotionen, die privilegiert behandelt werden, aber ebenfalls auf Gesetze im dringlichen Verfahren.

2. Im Gegensatz zu dringlichen Interpellationen, wo es um eine Auskunft des Bundesrates und um eine Diskussion über eine brennende Frage geht, die auch die Öffentlichkeit und das Volk beschäftigt, brauchen dringliche Gesetze eine intensive Vorbereitung. Dazu reicht eine Session nicht aus.

3. Es ist zudem eine Illusion zu glauben, dass mit einer dringlichen Motion sofort etwas geschehen würde. Für deren Wirksamkeit braucht es nämlich die Zustimmung des Ständerates und anschliessend das übliche Gesetzgebungsverfahren. Gerade weil die Motion ein Instrument beider Räte ist, ist es meines Erachtens nicht sinnvoll, eine Dringlichkeit der Motion nur im Nationalrat einzuführen.

Ich bitte Sie deshalb, im Interesse einer seriösen Ratsarbeit für Sie und für den Bundesrat, aber auch im Interesse einer seriösen Gesetzgebung, den Antrag Kunz abzulehnen.