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Müller Erich · Nationalrat · 2003-06-19

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.

In Artikel 128 geht es um die Neuverteilung der Kantonsanteile an den Steuereinnahmen des Bundes, also den direkten Bundessteuern. Dabei kommt es zu einem Systemwechsel. Statt nach der Finanzkraft erfolgt die Verteilung der Kantonsanteile neu nach dem effektiven Steueraufkommen. Das ist richtig und gut so, denn das bestehende System bietet keinen wirklichen Anreiz, die Finanzkraft zu verbessern.

Mit dem NFA haben wir die Aufgaben neu verteilt. Dies muss zwangsläufig auch dazu führen, dass die Kantonsanteile an den direkten Bundessteuern neu festgesetzt werden. Bisher haben die Kantone 30 Prozent erhalten, neu wurden vom Bundesrat nur 15 Prozent vorgeschlagen. Dies, obwohl die Modellrechnung zeigt, dass 17 Prozent gerechtfertigt wären. Der Bundesrat hat damit, vorsichtig, wie er nun einmal ist, bereits eine zweiprozentige Sicherheitsmarge zu seinen Gunsten eingebaut.

Das ist nicht notwendig und auch nicht richtig. Der Ständerat hat dies erkannt und festgelegt, dass der Anteil der Kantone im Prinzip 17 statt 15 Prozent betragen soll. Damit soll einer laufenden schleichenden Kürzung des Kantonsanteils der Riegel geschoben werden, denn auch in den Kantonen steigen laufend die Aufgaben, die sie zu bewältigen haben. Wenn nicht klare, eindeutige Gesetzesbestimmungen bestehen, nimmt man den Kantonen den für sie wichtigen finanziellen Handlungsspielraum. Es ist jedoch niemand sicher, ob die Modellrechnung bei Inkrafttreten des NFA auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen wird. Darum will der Ständerat in Artikel 128 festhalten, dass im besonderen Notfall der Kantonsanteil bis auf maximal 15 Prozent gekürzt werden kann.

Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass im Gesetz jetzt die 17 Prozent als Normalfall festgeschrieben werden sollen und zugleich die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass im Notfall der Kantonsanteil auf 15 Prozent gesenkt werden kann, ohne dass die Bundesverfassung geändert werden muss. Dies schafft Sicherheit für den Bund und für die Nehmer- und die Geberkantone.

Ich bin der Meinung, dass aus Gründen der Planbarkeit der Antrag Leutenegger Hajo streng genommen am korrektesten wäre - eine fixe Zahl, zur zeitgemässen Modellrechnung mit 17 Prozent, ohne Wenn und Aber. Die Mehrheit der FDP-Fraktion billigt allerdings dem Bedürfnis des Bundes nach Spielraum mehr Gewicht zu als dem Bedürfnis der Kantone nach Planungssicherheit.

Deshalb ersuche ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.

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