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Müller Erich · Nationalrat · 2003-06-19

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wir haben in der Vorlage 1 die Änderungen der Bundesverfassung geregelt. Im Rahmen dieser Bundesverfassung haben wir die Höchstgrenze und die Mindestgrenze in der Verfassung festgelegt. Herr Bundesrat Villiger hat ausdrücklich gesagt, dass man dann im Gesetz auf die nähere Zukunft eingehen solle und die Grenzen anders setzen könne, aber natürlich nicht ausserhalb des Rahmens der Verfassung. Darüber müssen wir noch abstimmen, und ich möchte mich auch dazu äussern.

Ich kann es jetzt kurz machen. Ich möchte auch nicht nochmals die Argumentation zu Artikel 135 wiederholen; das will ich nicht. Wir haben dort gesagt: zwei Drittel und 100 Prozent. Jetzt ist es doch unsere Aufgabe, wie das Herr Bundesrat Villiger gesagt hat, bei Artikel 135 zu sagen, was in nächster Zukunft gelten soll. Da kann man jetzt auch etwas dazwischen machen. Ich schlage Ihnen vor, dass man jetzt zur Version des Ständerates geht und sagt: Die untere Grenze liegt bei zwei Dritteln, die obere Grenze bei drei Vierteln. Wenn sich zeigen sollte, dass die drei Viertel nicht genügen, kann die Bundesversammlung nachher auf 100 Prozent gehen. Das braucht dann nur einen Bundesbeschluss.

Ich bitte Sie hier inständig, den Mittelweg des Ständerates zu gehen, nämlich zwei Drittel und drei Viertel festzusetzen.