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preparatory:AB 50276

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

In den Artikeln 9a und 14 finden wir nun das Korrelat auf Gesetzesstufe zu Artikel 48a der Bundesverfassung betreffend die Pflicht zur Zusammenarbeit und Allgemeinverbindlicherklärung. Grundsätzlich gilt dasselbe, was wir zu Artikel 48a gesagt haben: Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit macht Sinn, ja, sie ist notwendig. Die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beteiligungspflicht haben vor allem präventiven Charakter.

Wir haben auch bereits im entsprechenden Verfassungsartikel festgelegt, dass die Kompetenz nicht dem Bundesrat, sondern dem Bund zukommt. Dies ist hier nun auf Gesetzesstufe präzisiert worden: Es ist die Bundesversammlung, welche die Allgemeinverbindlicherklärung in Form eines dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses erlassen kann. Auch hier, bei diesen beiden Artikeln, gilt es also, die Kohärenz mit der Bundesverfassung, konkret mit dem entsprechenden Artikel 48a, sicherzustellen.

Wir sind auch der Meinung, dass es nicht angezeigt ist, dass ein rechtsgültig gefasster Beschluss der Bundesversammlung durch einen Kanton unterlaufen werden kann, was jetzt von der Minderheit in Artikel 14 zusätzlich noch beantragt wird.

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit Vallender abzulehnen.

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