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Briner Peter · Ständerat · 2003-06-02

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-02

Wortprotokoll

Die Apéro-Ankündigungen leiten nun voll zum nächsten Geschäft über. [PAGE 378] Damit ist ein sinngemässer Übergang zum Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung gewährleistet.

Mit dem Wechsel auf einen kalendarischen Jahresabschluss legt die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) als ein dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliederter Regiebetrieb des Bundes einmalig eine Rechnung und einen Geschäftsbericht für eine Dauer von 18 Monaten vor, für ein Langjahr also vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2002. Bei einem Umsatz, d. h. bei Nettoerlösen von rund 411 Millionen Franken und einem Aufwand von 47,6 Millionen Franken weist die Firma EAV mit ihren 164 Etatstellen einen Reingewinn von 368,2 Millionen Franken aus. Dieser Reinertrag liegt 41,8 Millionen Franken über Budget, währenddem der Nettoaufwand um 4,3 Millionen Franken tiefer als budgetiert ausfällt. Gründe dafür sind einerseits höhere Fiskaleinnahmen, andererseits tiefere Personalkosten. 90 Prozent des Reinertrages oder 331,4 Millionen Franken fliessen in die AHV/IV. 10 Prozent, d. h. 36,8 Millionen Franken, werden als so genannter Alkoholzehntel zweckgebunden für Prävention und Suchtbekämpfung an die Kantone ausgeschüttet.

Seit dem 1. Juli 2002 wird mit einem neuen Informatikprojekt, Neobrava, die Neukonzeption des Brennereiwesens in der EAV umgesetzt. Es vereinfacht die administrativen Arbeiten rund um die landwirtschaftliche Spirituosenproduktion sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Verwaltung.

Das wären durchaus erfreuliche Kennzahlen und Entwicklungen für eine Bundesanstalt also, würde sich dahinter nicht auch die Problematik des unverantwortlichen Umgangs mit Alkohol, d. h. der Missbrauch und seine Auswirkungen, verstecken. Wir sprechen in diesem Zusammenhang bei der EAV wohlgemerkt von 17 Prozent des Alkoholkonsums, da unsere nationalen Klassiker Wein und Bier vom Alkoholgesetz nicht betroffen sind. Aus gesundheitspolitischer Optik bildet die Ausklammerung dieser Gärprodukte eine Lücke in der Wirkung der Alkoholgesetzgebung, womit ich allerdings einer allfälligen weiteren Besteuerung unserer einheimischen Hopfen- und Rebensäfte nicht das Wort reden will. Mit der Einführung des Einheitssteuersatzes von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols verbilligten sich die importierten Spirituosen massiv, zum Teil bis zu 50 Prozent. Dagegen sind die Preise für inländische Produkte weitgehend unverändert geblieben. Die Folge davon sind eine Veränderung der Eckdaten von Inlandproduktion, Import und Konsum von Spirituosen und ein Strukturwandel im Brennereigewerbe. Eine von der EAV in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie soll den Folgen der Preissenkung nachgehen.

Klar ist, dass der Spirituosenkonsum stark zugenommen hat, zwischen Frühling 1999 und Herbst 2001 um gut einen Drittel, und dies vor allem bei jungen Leuten. Der Anstieg dieses Konsums geht zudem nicht zulasten anderer alkoholischer Getränke, mit anderen Worten: Der Alkoholkonsum nimmt in der Schweiz generell zu. Der Besteuerung sind allerdings Grenzen gesetzt. Ihre Wirksamkeit dürfte auch beschränkt bleiben. Deshalb ist die nationale Präventionskampagne "Alles im Griff?" lanciert worden mit dem Ziel, den Alkoholkonsum zu reduzieren.

Ein wichtiges Zeichen für den Jugendschutz wurde mit der Verankerung des Abgabealters in der Lebensmittelverordnung gesetzt, die auf den 1. Mai 2002 erfolgte. Für Bier, Wein und Obstwein wurde das Alter 16 Jahre festgelegt. Für alle anderen alkoholischen Getränke, also Spirituosen und die gefährlichen und offensichtlich trendigen Alcopops, ist das Alter 18 bereits seit längerem im Alkoholgesetz verankert. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist allerdings problematisch. Für den Vollzug an der Verkaufsfront sind deshalb zusätzliche Anstrengungen unter Beizug der lokalen Behörden nötig. Zu weiteren Massnahmen in Bezug auf die Alcopop-Getränke werden wir in der dritten Sessionswoche Entscheide zu treffen haben. Alles in allem scheinen wir aber auf dem richtigen Weg zu sein. Experten der Alkoholprävention attestieren den staatlichen Steuerungsmassnahmen eine wirksame und nachhaltige Funktion. Dazu zählen neben der Steuer eben auch die entsprechenden Kontrollen des Marktes und der Werbebestimmungen.

Offen geblieben ist in den Kommissionsberatungen eine Frage, deren Tragweite allerdings nicht weltbewegend ist und kaum in die Geschichte eingehen wird, nämlich die Frage, weshalb die EAV ihre Rechnung und ihren Geschäftsbericht dem Parlament mit einem separaten Bundesbeschluss und nicht im Rahmen der allgemeinen Staatsrechnung vorlegt. Die GPK hat beschlossen, dies für die Zukunft überprüfen zu lassen.

Für heute beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen GPK, die Rechnung und den Geschäftsbericht für das Langjahr Juli 2001 bis Dezember 2002 bzw. den Bundesbeschluss dazu zu genehmigen.