Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-06-02

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-02

Wortprotokoll

Ich bin froh, wenn ich zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen - nicht zum Inhalt, aber zu den aussenpolitischen Rahmenbedingungen - etwas sagen kann. Es macht auch Sinn; Sie haben es gesehen: Im Nationalrat hat sich die WAK mit diesem Geschäft befasst, bei uns war es die APK. Das war ohne Zweifel richtig so, und zwar deshalb, weil auch unsere APK mit dazu beigetragen hat, dass die bilateralen Kontakte zwischen den beiden Ländern gut und korrekt sind und gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden konnte, auf dem nun auch dieses für die Schweiz wie auch für den Iran wichtige Abkommen basiert. 1999 war nämlich eine Delegation unserer Kommission unter kundiger Leitung unserer geschätzten Kollegin Frau Beerli im Iran zu Besuch. Letztes Jahr erwiderte eine iranische Parlamentsdelegation diesen Besuch in der Schweiz. Wir wissen es von unserer Verhandlungsdelegation, die von Frau Fürsprecherin Frohofer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung angeführt war, und ich weiss es auch aus dem Munde des iranischen Botschafters in der Schweiz, Herrn Ravanchi, den ich vor zwei Wochen getroffen habe: Dieses gute Klima zwischen unseren beiden Ländern hat dazu beigetragen, dass wir zu den ersten europäischen Ländern gehören, die mit dem Iran Verhandlungen über steuerliche Erleichterungen im gegenseitigen Handels- und Wirtschaftsverkehr aufnehmen konnten.

Resultiert hat ein sehr gutes Abkommen; die Kommission konnte sich davon überzeugen. Sie hat auch zur Kenntnis genommen, dass in der schweizerischen Wirtschaft diese Meinung geteilt wird.

Andere Länder, wie beispielsweise Deutschland oder Frankreich, warten immer noch auf die Aufnahme von solchen Verhandlungen. Ich vermerke das aus aussenpolitischer Sicht mit einiger Genugtuung. Die Industrienationen sind nämlich einerseits sehr daran interessiert, die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Iran auszubauen und Direktinvestitionen voranzutreiben. Andererseits möchte der Iran zügig und gezielt von der Planwirtschaft zu echter Marktwirtschaft übergehen und ist entsprechend auch sehr an schweizerischem Know-how interessiert.

Natürlich ist uns klar, dass zwischen unseren beiden Ländern in weltanschaulicher Sicht grosse Differenzen bestehen. Ein Beispiel dafür: Auf iranischem Territorium existiert ein Zinsverbot, also existiert auch der im Finanz- und Steuerrecht gebräuchliche Begriff "Zins" in diesem Abkommen nirgends. Aber weil man in der Praxis solche Entgelte nicht einfach negieren kann, hat man sich salomonisch anstelle des Begriffes "Zins" auf den Begriff "Gebühr" geeinigt. Man findet also den "Rank", wenn sich zwei religiös und kulturell recht unterschiedliche Länder anschicken, die wirtschaftlichen Beziehungen im gegenseitigen Interesse zu vertiefen.

Wie gesagt, zum Inhalt des Abkommens möchte ich hier nichts mehr anführen, ich verweise diesbezüglich auf den [PAGE 383] erwähnten schriftlichen Bericht. Ich möchte aber mit dem Hinweis schliessen, dass es wahrscheinlich noch in diesem Jahr zu einem Besuch des iranischen Staatspräsidenten Khatami in der Schweiz kommen wird - ein Mann, der klar zu den iranischen Reformern gehört. Sollte es das zeitliche Programm von Herrn Khatami zulassen, dann könnte es sehr wohl auch zu einer Begegnung des iranischen Präsidenten mit Mitgliedern des schweizerischen Parlamentes kommen - unser Wunsch ist jedenfalls deponiert.

Für heute bitte ich Sie nun, diesem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Iran zuzustimmen.