preparatory:AB 504
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16
Wortprotokoll
Zuerst zum Allgemeinen: Der Bundesrat hat am 6. Dezember 1999 das Mehrjahresprogramm 2000-2003 für die Hauptstrassen beschlossen, und hier konnten wir Bazenheid leider nicht berücksichtigen. Das ist ja der Grund für den Antrag Widrig. Wir haben im Stabilisierungsprogramm auch vorgesehen, die Rubrik Hauptstrassen, die Jahreskredite, herabzusetzen, und es wäre nun falsch, wieder Gegensteuer zu geben, weil in einem solch ausgewogenen Programm überall Opfer erbracht werden müssen. Die Opfersymmetrie, die an vielen Orten selbstverständlich unangenehm ist, muss man aufrechterhalten. Die Kredite reichen eben nicht mehr aus, alle Begehren der Kantone zu erfüllen. Deshalb musste man gewisse Prioritäten setzen.
Wie gesagt worden ist, baut der Kanton St. Gallen mit der Umfahrung Wangen-Eschenbach-Schmerikon schon an einem Grossprojekt. Die Umfahrung Bazenheid wurde aber als Option ins Mehrjahresprogramm aufgenommen. Das heisst, dass der Kanton St. Gallen diese Umfahrung realisieren kann, wenn ein anderes kantonseigenes Projekt verzögert würde und dadurch Mittel frei würden, was ja hin und wieder vorkommt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Nach der geltenden Rechtslage verteilt der Bundesrat die Jahreskredite, die Sie sprechen, auf die Kantone und Strassenprojekte. Dieses System würde natürlich unterlaufen, wenn Sie zugunsten eines bestimmten Projektes Kredite aufstocken, weil dann eine sach- und mittelfristige Zuteilung der Kredite, bei der man auch regionalpolitische Aspekte usw. berücksichtigen muss, nicht mehr möglich wäre. Dann geriete alles etwas ins Ungleichgewicht. In Bezug auf die Summe hat Herr Weyeneth das Nötige gesagt; dem muss ich nichts mehr beifügen.