Marti Werner · Nationalrat · 2004-03-10
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich stelle diesen Antrag nicht allein in meinem Namen, sondern im Namen der SP-Fraktion: Ich beantrage Ihnen, das Geschäft "Ausgleich der kalten Progression" von der Traktandenliste der Frühjahrssession zu nehmen.
Wir können und dürfen dieses Geschäft in dieser Session nicht behandeln, weil das Verfahren, das hier gewählt wird, aus drei Gründen nicht zulässig ist: Erstens ist das Verfahren verfassungswidrig; zweitens ist es gesetzeswidrig, und drittens ist es politisch völlig falsch, wenn wir mit der Tätigkeit des Parlamentes in diesem Land so umgehen.
1. Weshalb ist dieses Vorgehen verfassungswidrig? Es ist deshalb verfassungswidrig, weil damit die verfassungsmässig garantierte Mitbestimmung der Kantone zur Farce gemacht wird - von den gleichen Kreisen, die mit dem neuen Finanzausgleich angeblich den Föderalismus stärken wollen.
2. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, weil es gegen Artikel 10 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte verstösst, wonach der Bundesrat den Abstimmungsgegenstand vier Monate zum Voraus festlegen muss. Dazu gehören auch die Verfahren, die Rahmenbedingungen: Sie können während diesen vier Monaten nicht nochmals durch sich überholende Gesetzesänderungen verändert werden.
3. Wenn man sich auf den rechtspositivistischen Standpunkt stellt, wonach dieses Vorgehen formaljuristisch noch zulässig ist, so darf man dennoch politisch nicht so vorgehen. Jeder Gemeinderat oder jeder Gemeindepräsident, der eine Gemeindeversammlung so vorbereitet, wie der Bundesrat das hier mit der Abstimmung vom 16. Mai 2004 macht, würde von der Gemeindeversammlung in die Wüste geschickt. So geht das nicht!
Im vergangenen Dezember hat hier das Parlament Bundesräte gewählt, die den Anspruch erhoben haben, Führungserfahrung aus der Wirtschaft und strategisches Denken mitzubringen und in die Regierung einzubringen. Die Resultate, die wir heute sehen, sind klar und deutlich: Wir haben nicht nur "Mais im Bundeshaus" - das gehört zur Politik -, wir haben heute Chaos im Bundeshaus, und das gehört nicht zur Politik. Wir - das Parlament - sind die einzigen, die diesem Tun hier noch Einhalt gebieten können. Wir dürfen uns für ein solches Verfahren nicht missbrauchen lassen, ein Verfahren, welches selbst von CVP-Regierungsräten als katastrophal bezeichnet worden ist.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.