Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-03-10
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Die Jugendlichen verlangen mit ihrer Petition der Jugendsession aus dem Jahre 2002, es sei ein Gesetz zu erlassen, mit dem es der Polizei verboten wird, bei Grossanlässen Gummigeschosse einzusetzen, chemische Zusätze bei Wasserwerfern zu verwenden und chemische Kampfstoffe einzusetzen.
Mit der Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen mit einer Motion, dem Anliegen der Jugendlichen zumindest teilweise Rechnung zu tragen, indem der Einsatz von chemischen Substanzen bei Polizeieinsätzen geregelt wird und insbesondere der Einsatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen begrenzt bzw. verboten wird.
Warum ist das sachlich richtig? Es ist klar: Es geht hier um gesundheitsschädigende Stoffe. Ich zitiere hier aus der Antwort des Bundesrates auf die Motion: "Bis heute wurden bei Polizeieinsätzen vor allem die beiden Tränengasarten Chloracetophenon (CN) und Chlorbenzylidenmalodinitril (CS) eingesetzt." Bei diesen Substanzen sind folgende Wirkungen die Folge: "CN wirkt auf die Augen sowie auf die Nasen- und Rachenschleimhäute. In grösseren Mengen führt CN zu Hautbrennen .... CS ist eine Substanz, die auf die Augen sowie auf die Atemwege wirkt. In grösseren Mengen kann CS Brechreiz verursachen." Damit steht ganz klar fest, dass diese chemischen Substanzen gesundheitsschädigende Wirkungen haben.
Die Kommissionsmehrheit lehnt eine Regelung ab, und zwar vor allem aus rechtlichen Gründen, indem sie sich auf die kantonale Kompetenz betreffend die Polizei abstützt. Die rechtliche Situation präsentiert sich nun wie folgt: Es ist unbestritten, dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, und es ist auch unbestritten, dass der Polizeieinsatz dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unterliegt.
Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Waffen liegt beim Bund. Wenn Waffen durch die Polizei eingesetzt werden, ist die Regelungskompetenz wiederum beim Kanton. Aber auch hier besteht ein Handlungsspielraum für den Bundesgesetzgeber, wie sich aus der Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz zeigt. Völlig klar ist die Regelungskompetenz bei den gesundheitsgefährdenden Stoffen. Hier liegt die Kompetenz eindeutig beim Bund; da gibt es gar keine Diskussion. Das wurde auch vom Bundesamt für Justiz ganz klar so bestätigt. Der Bundesrat lehnt wie die Kommissionsmehrheit eine Regelung ab. Das hat mich dann schon etwas erstaunt, Herr Bundesrat Blocher.
Ich möchte daran erinnern, dass die Frage des Einsatzes dieser gesundheitsgefährdenden Stoffe bereits Thema verschiedener Vorstösse war. Ich erinnere an die Motionen von Franziska Teuscher und von Marcel Sandoz, die im Gefolge der Bauerndemonstrationen im Jahre 1996 eingereicht worden sind. Herr Sandoz verlangte damals, dass der Bundesrat beauftragt wird, Massnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Giftstoffen durch die Polizei gesamtschweizerisch einzuschränken. Er verlangte im Weitern, dass der Einsatz solcher Giftstoffe bei Demonstrationen verboten wird. Es ist die gleiche Forderung, die wir mit der Kommissionsminderheit erheben.
Die Motionen Teuscher und Sandoz wurden als Postulate überwiesen. Das hatte der Bundesrat selber beantragt. Damit ist der Auftrag zu handeln bereits ganz klar beim Bundesrat. Wir möchten diesen Auftrag mit unserer Minderheitsmotion wieder erneuern und verlangen, dass der Einsatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen bundesrechtlich reglementiert wird. Das ist ein Auftrag, den der Bundesrat bereits hat.
Ich möchte zum Schluss nur noch darauf hinweisen, wer damals den Vorstoss von Herrn Sandoz mitunterzeichnet hatte: unter anderem Pascal Couchepin, John Dupraz, Josef Leu, Fulvio Pelli, und z. B. auch der neue Präsident der Kommission für Rechtsfragen, Herr Luzi Stamm. Meine Herren, ich ersuche Sie: Denken Sie an Ihren damaligen Vorstoss, und bekräftigen Sie den Gesetzgebungsauftrag zuhanden des Bundesrates - das zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung.