Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-08
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-08
Wortprotokoll
Zur Frage der Luftverkehrssicherheit: Ich möchte hier einfach daran erinnern, dass aufgrund einer Studie des niederländischen Luft- und Raumfahrtinstitutes verschiedene Massnahmen eingeleitet wurden, um die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Es wurde ein Sicherheitsdelegierter eingesetzt; dieser legte den Aktionsplan mit dem Namen Safir vor, den der Berichterstatter soeben erwähnt hat. Darin sind zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase, die auf Ende 2004 terminiert wurde, sollen erste Massnahmen bereits umgesetzt und bei allen anderen, soweit konzipiert, die Einleitung vollzogen werden. In der zweiten Phase soll die Umsetzung der Massnahmen im Vordergrund stehen. Dieses Projekt sieht auch Massnahmen vor, die Änderungen von Bundesgesetzen bedingen, was natürlich die Umsetzung verzögern kann.
Der Bericht über die Luftfahrtpolitik wird auch ein Kapitel über die nationale Sicherheitspolitik enthalten, und die von der Studie postulierte Formulierung einer Luftfahrtsicherheitspolitik auf Stufe Bazl wird anschliessend auch an die Hand genommen. Das Generalsekretariat des UVEK wird durch einen Fachmann auf dem Gebiet der Aviatik verstärkt, der die Aufsicht über das Bazl wahrnimmt. Die in der Studie empfohlene Reorganisation des Bazl ist konzipiert, die Vorlage für den Kredit für diese Stellen liegt bei den Räten. Die Skyguide hat ihr Sicherheitsmanagement stark verbessert und ist bezüglich der Verstärkung ihrer Ressourcen grundsätzlich auf Kurs.
Was das BFU angeht, sorgten wir Ende 2003 dafür, dass die Unfallberichte künftig als solche publiziert werden und nicht mehr, wie vorher, in der Form der Schlussberichte. Das kann einen Zeitunterschied bis zu mehreren Jahren zur Folge haben. Was das Verhältnis zwischen dem BFU und der Eidgenössischen Flugunfallkommission anbelangt, können die Unfallberichte zur Überprüfung an die Kommission weitergezogen werden. Das niederländische Luft- und Raumfahrtinstitut empfahl jedoch, die Eidgenössische Flugunfallkommission abzuschaffen und stattdessen BFU-intern eine Qualitätskontrolle zu institutionalisieren. Für diese Reorganisation liegen erste Grundlagen vor.
Was die straflose Selbstanzeige anbetrifft, braucht es eine Gesetzesänderung. Hier liegt zurzeit - in groben Zügen nur, aber doch - eine als Konzeption angelegte Umsetzung vor.
Mit zwei Ausnahmen können die verschiedenen Teilprojekte des Aktionsplans künftig in der Linie weiterverarbeitet werden, und die beiden Ausnahmen betreffen die Qualitätskontrolle und die Garantie der straflosen Selbstanzeige. Das zur Frage der Sicherheit des Luftverkehrs.