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Jenny This · Ständerat · 2004-06-09

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte Sie wie Kollege Frick ebenfalls bitten, die Minderheitsanträge beziehungsweise den Rückweisungsantrag abzulehnen, und zwar nicht, wie Frau Kollegin Sommaruga ausführt, um den Minderheiten Verzögerungstaktik zu unterstellen. Das ist bei Minderheitsanträgen ausdrücklich nicht der Fall; das hat Kollege Frick auch nicht gemeint. Die Vertreter der Minderheitsanträge haben klare Vorstellungen davon, was geändert werden soll. Hingegen könnte man jenen, die Rückweisung beantragen, mit gutem Grund allenfalls Verzögerungstaktik unterschieben.

Herr Kollege Gentil fordert, dass bei Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Das ist unnötig und nicht sehr ergiebig. Die Autonomie der Kantone ist bezüglich Ladenöffnungszeiten nicht betroffen. Wenn Frau Kollegin Fetz anführt, die geltenden Gesetze blieben nicht in Kraft, dann stimmt das nicht. Die geltenden Gesetze bleiben ausdrücklich in Kraft, die bestehenden Schutzverordnungen ebenfalls. Im Gegenteil: In der Verordnung werden sogar zusätzliche Verbesserungen aufgeführt.

Was will denn die Initiative? Sie will lediglich mit einer moderaten Gesetzesanpassung den seit mehr als zehn Jahren bestehenden und praktizierten Ist-Zustand legalisieren. Die Initiative will nichts anderes als das, was bereits seit zehn Jahren gemacht wird, zu legalisieren. Gerade darum unterstützt die SBB AG diese Bestrebungen ausdrücklich. Es geht hier auch nicht um die Ladenöffnungszeiten an und für sich, sondern um die Beschäftigung des Personals. Mit der Revision des Eisenbahngesetzes im Jahre 1998 wollte nämlich der Gesetzgeber erreichen, dass Läden in Bahnhöfen und Flughäfen unabhängig von Branche und Sortiment auch am Sonntag geöffnet haben können. Dass dies ohne Personal nicht möglich ist, das ist selbstverständlich. Ohne Personal können am Sonntag keine Läden offen halten. Darum hat ja der Bundesgerichtsentscheid vom März 2002 auch grosses Erstaunen ausgelöst.

Herr Nationalrat Hegetschweiler hat mit seiner Initiative nun auf diesen Missstand - wirklich ein Missstand - reagiert. Er verlangt eine Klärung der unbefriedigenden Situation. Wir können in diesem Rat sofort etwas zu dieser Klärung beitragen. Eine Rückweisung bringt also nichts, denn erstens sind die Positionen bekannt, zweitens sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Es wird nichts herauskommen, was wir in diesem Rat nicht schon kennen.

Ich möchte Sie bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Kollege Frick hat ausgeführt, worum es geht. Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen.