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Frick Bruno · Ständerat · 2004-06-09

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-09

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission gesehen, dass es hier vor allem um einen Kampf geht, den auch die linke Seite führt, weil mit einer Änderung neue Arbeitsbedingungen eingeführt werden sollen. Was wir heute im Rat erleben, auch mit den zusätzlichen Anträgen, das geht - gestatten Sie mir - in die Richtung einer Verzögerungs- und Verwirrungstaktik. Wir wissen, dass wir hier bis Ende Jahr eine Regelung haben müssen, um überhaupt befriedigend über die Runden zu kommen, und jetzt soll das Ganze verzögert und verwirrt werden.

Die Sache an sich ist eine einfache. Aufgrund von Artikel 26 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz können alle Läden an Bahnhöfen, welche Dinge im Zusammenhang mit dem täglichen Bedarf oder dem Reiseverkehr anbieten, offen halten und bestehen bleiben. Das gilt für alle Läden, die Listen liegen vor. Wir haben uns gestern beim Seco noch einmal rückversichert: Alle diese Läden, Avec-Läden, Aperto-Läden usw., können bestehen bleiben.

Die Änderung ist nur aus folgendem Grund nötig: Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Läden mit einem weiter gehenden Angebot, Kleiderläden, Möbelläden usw., in den Zentren - es ging um Zürich - nicht von dieser Verordnung erfasst sind. Also brauchen sie eine zusätzliche gesetzliche Grundlage. Diese soll nun hier geschaffen werden. Allein darum geht es.

Nun ist die Frage: Was sind Zentren des öffentlichen Verkehrs? Das ist ein neuer gesetzlicher Begriff, den dann der Bundesrat in der Verordnung umschreiben muss. Heute sind es nach allgemeiner Auffassung sieben, die grossen Bahnhöfe Zürich, Basel, Winterthur, Luzern, Bern, Lausanne, Genf; gemäss Umschreibung in der künftigen Verordnung können auch weitere darunter fallen. Ich meine, die Fragen sind geklärt.

Was Herr Gentil in seinem Rückweisungsantrag fordert, ist eine Konsultation der Kantone. Im Moment sind sehr wenige Kantone davon betroffen. Diese Kantone sind im Bild, die Sache ist ein Thema bei ihnen, und keiner dieser Kantone ist meines Wissens an die Kommission, an den Bundesrat oder an das Seco gelangt, er sei mit dieser Lösung nicht einverstanden. Also würde eine zusätzliche Vernehmlassung nach meinen Informationen gar nichts Weiteres bringen. Aus diesen Gründen können wir dann, wenn es um die Detailberatung geht, über die einzelnen Lösungen diskutieren, aber eine Rückweisung ist meines Erachtens nicht notwendig.