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Lauri Hans · Ständerat · 2004-06-10

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10

Wortprotokoll

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Bundesrat, dem auch die Minderheit zustimmt, und der Mehrheit? Die Mehrheit möchte den Text des Bundesrates übernehmen und dann fortfahren mit ".... und dabei den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat beim Bund, der Post und den SBB einleiten". Auch hier ist es so, dass sich die Mehrheit am Berichtstext des Bundesrates orientiert und versucht hat, den Rechtstext, den Bundesbeschluss, präziser zu fassen und damit eine klarere Leitlinie vorzugeben. Der Bundesrat sagt auf Seite 34 des Berichtes über die Legislaturplanung, dass er die Probleme bei der Pensionskasse mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes, des Postorganisations- und des SBB-Gesetzes lösen will. Er sagt, er wolle einen ganzheitlichen Ansatz finden, Lösungen widerspruchsfrei machen und sie so ausgestalten, dass sie dem Gebot der Gleichbehandlung genügen. Was die Kommissionsmehrheit hier beschlossen hat, ist ein ganzheitlicher Ansatz. Weshalb musste sie es überhaupt in den Bundesbeschluss hineinschreiben? Weil der Bundesrat auf Seite 35 eine Unsicherheit signalisiert. Er sagt nämlich, er wolle in einem zweiten Schritt das Vorsorgesystem der Pensionskassen des Bundes auf das Beitragsprimat umstellen. Was die Unternehmen angeht, hat der Bundesrat entschieden, eine allfällige Mitfinanzierung der Deckungslücken bei den Vorsorgeeinrichtungen von der Bedingung abhängig zu machen, dass die Post und die SBB ebenfalls zum Beitragsprimat wechseln. Er lässt also offen, ob bei der Post und den SBB auch das Beitragsprimat durchgesetzt werden soll oder kann. Deshalb möchte die Mehrheit, wie schon erwähnt, eine klare Linie fahren.

Die Begründung dazu liegt unseres Erachtens auf der Hand. Die Probleme der Demographie, der längeren Lebenserwartung, gelten auch im Bereich der persönlichen Vorsorge. Wir stellen den Trend zu einer immer früheren Pensionierung fest - gerade bei der öffentlichen Hand. Im Ergebnis kann das in der Zukunft dazu führen, dass in der Tendenz immer mehr auch allgemeine Steuergelder zur Finanzierung dieser Art der Vorsorge eingesetzt werden müssen, sofern wir beim heutigen Leistungsprimat bleiben. Das ist das Argument für den Wechsel zum Beitragsprimat. [PAGE 323]

Die Kommission ist sich selbstverständlich der sachlichen und politischen Herausforderungen bewusst, die mit diesem Primatwechsel verbunden sind. Sie erinnert aber auch daran, dass solche Wechsel in der Privatwirtschaft früher vorgenommen wurden und zurzeit auch in einigen Kantonen unterwegs sind; auch in Kantonen, die in diesem Bereich schwierige Verhältnisse haben, haben die Parlamente den Regierungen den Auftrag für einen solchen Wechsel erteilt. Die Mehrheit glaubt deshalb, dass es sich lohnt, in dieser Klarheit am Bundesbeschluss festzuhalten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.