preparatory:AB 50825
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen: Es ist die gleiche Problematik, auf welchem Niveau auch immer wir diesen Artikel formulieren. In diesem Sinne halte ich selbstverständlich an der Fassung des Bundesrates fest.
Ich möchte aber trotzdem noch zwei, drei Bemerkungen dazu machen:
Erstens: Seit 1990 haben wir via Tresorerie Pensionskassen im Ausmass von 33 Milliarden Franken ausfinanziert. Diese 33 Milliarden sind ein wesentlicher Bestandteil des Schuldenaufbaus, der in dieser Zeit stattgefunden hat. Nun muss man aber sehen, dass diese 33 Milliarden Franken zu einem [PAGE 325] beträchtlichen Teil darauf zurückzuführen sind, wie Herr Leuenberger zu Recht gesagt hat, dass die Arbeitgeberbeiträge nicht zur Verfügung standen. Zum Zeitpunkt, als man diese Pensionskassen mit der Verselbstständigung bundesnaher Unternehmen ausgliederte, musste man ihnen diese Mittel mitgeben. Das ist ein wesentlicher Teil dieser 33 Milliarden Franken. Ich will nicht verschweigen, dass in den Jahren 2000 bis 2002 auch Verluste in Milliardenhöhe entstanden sind, wie natürlich bei jeder - auch privatwirtschaftlichen - Pensionskasse. Da war die Fortüne der einzelnen Kassen nicht überall dieselbe; einzelne wurden etwas glücklicher geführt, andere etwas weniger glücklich. Das kann man im Nachhinein jetzt beurteilen.
Aber nun steht eine weitere Ausfinanzierung an, das wurde auch schon angetönt. Wir haben im Dezember des letzten Jahres die Eröffnungsbilanz für die Publica gemacht. Diese Eröffnungsbilanz hat ergeben, dass wir eine Schuld von 11,9 Milliarden Franken gegenüber der Publica begleichen müssen, und zwar in den nächsten fünf Jahren. Diese Mittel werden über die Tresorerie zu finanzieren sein. Die Schulden des Bundes gegenüber der Publica werden durch eine Verschuldung auf dem Kapitalmarkt ersetzt. Es ist natürlich klar, dass die Schuldzinsen dann in die Erfolgsrechnung, in die Finanzrechnung des Bundes fliessen. Wenn wir die Schuldenbremsenkonformität einhalten wollen, müssen wir sie dort kompensieren. Dieser Zusammenhang ist leider sehr klar.
Weil diese Probleme bestehen - und eine ganze Menge von anderen Fragen -, habe ich mich im Februar entschieden, eine Task Force unter der Führung des Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung einzusetzen. Wir wollen in dieser Task Force einmal ein Inventar machen, bzw. dieses besteht natürlich schon; es ist ja nicht so, dass wir uns hier zuerst einmal die Augen reiben müssen. Wir wollen einfach einmal einen Überblick haben über alle Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe, die Situation, die Finanzierung, was ansteht, die Organschaft usw. Dann wollen wir in einem zweiten Teil entsprechende Massnahmen prüfen, Massnahmen in Bezug auf die Finanzierung, gegebenenfalls in Bezug auf die Leistungsseite. Dann wollen wir auch die Frage der Unterdeckung prüfen - Sie haben mittlerweile darüber auch legiferiert -: Wie viel Unterdeckung ist zugelassen? Wie wollen wir sie ausfinanzieren? Ein ganz wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Task Force ist der Zeitfaktor. Wir haben festgestellt, dass wir mit der Zeit gewisse Entwicklungen heilen können. Insbesondere bei aufstrebender Wirtschaft und bei anziehenden Börsenkursen sind natürlich gewisse Entwicklungen im Zeitablauf willkommen.
Nachdem ich das gesagt habe, jetzt zu den Fragen zu Artikel 4: Herr Büttiker, ich bin kein Semantiker. Ich weiss deshalb nicht, ob es richtigerweise "stabilisieren" statt "konsolidieren" heissen müsste. Aber ich sage Ihnen, was ich empfinde, wenn ich diesen Ausdruck höre. Ich finde, wenn man etwas konsolidiert, dann werden die Gegenkräfte eingemittet. Es ist nicht so, dass das nur sanieren heisst im Sinne von: Wir müssen noch ausfinanzieren. Es ist vielmehr beides; es ist ein Plus und ein Minus. Die Konsolidierung bedeutet für mich, dass wir positive und negative Entwicklungen auf die Schiene bringen müssen, mit dem Ziel, dass die Pensionskassen stabilisiert sind. Stabilisiert sind sie dann, wenn sie jederzeit die gesetzlich erforderten Leistungen erbringen können. Das ist das Ziel, das wir anstreben müssen.
Nun gehört zu diesem Ziel, dass wir ausfinanzieren müssen. Diese Ausfinanzierungen - Herr Leuenberger hat es gesagt - sind teilweise bei der Ausgliederung nötig geworden, weil die Arbeitgeberbeiträge nicht einbezahlt wurden. Das ist ein Punkt, der natürlich ins Geld geht.
Zweitens geht es im Zusammenhang mit dieser Konsolidierung in der Tat um einen Primatwechsel. Dieser Primatwechsel ist für die Publica aber mit der Überweisung einer Motion schon beschlossen worden. Er muss mit der Anpassung von gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden; das läuft. Wir sind auch dabei, mit den Verbänden des Bundespersonals über diesen Primatwechsel zu diskutieren. Es ist so, dass ein solcher Primatwechsel nicht unbedingt und nicht in jedem Fall vom ersten Tag an Kostenminderungen bringt, im Gegenteil: Der Systemwechsel kostet zuerst einmal, und mit der Zeit erhofft man sich positive Auswirkungen. Deshalb ist es für uns klar: Der Primatwechsel ist beschlossen und wird stattfinden. Bei der Publica sind wir mit den Verbänden in Gesprächen.
Drittens gehören aber wahrscheinlich auch punktuelle Anpassungen im Leistungsbereich dazu; das ist so, Herr Büttiker. In der Tat stelle ich fest, dass die Bundespensionskasse, die Publica, im Bereich der vorzeitigen Pensionierungen zum Teil sehr grosszügige Lösungen hat, Lösungen, die wir auf die Dauer so wahrscheinlich nicht aufrechterhalten können; über diese Punkte sind wir jetzt mit den Verbänden am Diskutieren. Ich habe Ihnen das auf den Tisch gelegt: Wir müssen uns da in den Leistungen wahrscheinlich mässigen, aber wir müssen das miteinander diskutieren. Wir müssten auch die Möglichkeit haben, bei der Publica gewisse Arbeitgeberreserven zu bilden, auch das müssen wir diskutieren. Wir müssen auch schauen, wie wir die Schwankungsreserven handhaben können. All diese Punkte sind jetzt traktandiert, und in einem ersten Umgang habe ich einmal mit den Personalverbänden des Bundes darüber gesprochen.
Nun zum Schluss noch zur Post und zu den SBB: Hier muss ich nichts weiter sagen, Herr Leuenberger hat das Wichtigste gesagt. Wir vom Bundesrat sind da nur beschränkt handlungsfähig. Aber selbstverständlich diskutieren wir im Rahmen dieser Task Force - ich verrate da keine Geheimnisse - mit beiden Pensionskassen auch über deren Gestaltung, das gehört in dieses Projekt hinein. Aber die direkten Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes sind da sehr viel beschränkter, als sie es bei der Publica sind.
In diesem Sinne kann ich mit Ruhe sagen: Ich bleibe bei der Version des Bundesrates, aber wenn Sie Ihrer Mehrheit folgen, werde ich mich wieder diskret abwenden und nachher die weiteren Verhandlungen mit Genuss verfolgen.