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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Ich habe mich jetzt nur zu Absatz 1 geäussert, kann mich aber dem anschliessen, was Herr Bundesrat Merz zu Absatz 3 gesagt hat. Wir haben darauf verzichtet, hier noch den Zusatzvermerk bezüglich dieser indizierenden Umstände einzufügen, aus den Überlegungen, die Herr Bundesrat Merz jetzt gerade dargelegt hat.

Ich möchte zum Schluss noch sagen, dass wir auch der Ansicht sind, dass eine ausdrückliche Übergangsbestimmung zu der Regelung nicht notwendig ist, weil an der bisherigen Umschreibung des Umfangs der Anzeigepflicht und wie sie ausgeübt wird, wie das in Artikel 4 des Gesetzes festgehalten wird, nichts geändert wird.