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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-10

Wortprotokoll

Zu den Absätzen 1 und 3 möchte ich in Ergänzung zu dem, was der Kommissionspräsident gesagt hat, zum Thema indizierende Umstände, noch kurz etwas sagen. Das ist ein sehr schwer zu fassender [PAGE 337] Begriff. Ich möchte bei der Gelegenheit darauf hinweisen, dass sich derzeit auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einer Totalrevision befindet. Dort ist eine Expertenkommission an der Arbeit. Sie wird diese indizierenden Umstände eingehend prüfen und diskutieren. In diesem Sinne und in der Erwartung, dass die Gerichtspraxis auch inskünftig weiterhin zur angemessenen Berücksichtigung von indizierenden Umständen beiträgt, und zwar auch in Bezug auf den nun geänderten Artikel 6 VVG, schliessen wir uns dem Antrag der Kommission an. Wir tun dies wie gesagt im Bewusstsein, dass im VVG noch weiter gehender Gesetzgebungsbedarf bestehen wird.