David Eugen · Ständerat · 2004-06-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Hier in Artikel 37a Absätze 1 und 2 geht es um die Prüfung der Prämientarife. Wir haben ja in der ersten Lesung, und zwar in diesem Rat und in der Kommission, die präventive Prämienkontrolle für diesen Bereich wieder eingeführt. Aber wir haben diese präventive Prämienkontrolle klar an zwei Kriterien gebunden.
Es ist nämlich erstens zu kontrollieren, ob die Solvenz der Versicherungsunternehmen tangiert ist, und zweitens, ob Missbräuche vorkommen. Der Bundesrat wollte ja im Sinne einer marktwirtschaftlichen Lösung, die an sich durchaus berechtigt wäre, überhaupt auf die Prämienkontrolle verzichten. Wir haben dann gesagt: In den sensiblen Bereichen berufliche Vorsorge und obligatorische Krankenversicherung wollen wir von der Prämienkontrolle nicht ganz absehen. Das heisst, wir wollen die Solvenzkontrolle und die Missbrauchskontrolle haben. Was nun der Nationalrat in Absatz 2 aber zusätzlich will, ist eine Angemessenheitskontrolle, dann noch bezogen auf das Obligatorium. Mit dieser Regelung würde die Prämienfestsetzung in diesen Sektoren praktisch an den Staat delegiert, und das wollten wir nicht. Ich finde, es ist auch falsch, das zu tun, denn die Versicherungswirtschaft hat hier eine Eigenverantwortung. Sie muss dafür [PAGE 334] sorgen, dass die Deckungen nachher auch bereitstehen, dass die Prämien entsprechend festgelegt werden. Es wäre zu einfach, diese Verantwortung einfach dem Staat zu delegieren. Am Schluss muss der Staat die ganze Verantwortung tragen. Dann könnten wir geradeso gut die ganze Sache verstaatlichen und sagen: Die zweite Säule ist eine staatliche Einrichtung, der Staat trägt hier die genau gleiche Verantwortung wie bei der AHV.
Aus diesem Hauptgrund beantragt Ihnen die Kommission, von der Lösung des Nationalrates abzusehen.
Zweitens hat der Text, wie er gemäss nationalrätlichem Beschluss vorliegt, auch eine grosse Unklarheit in sich. Was heisst das - das möge jemand erklären -, der Prämientarif sei darauf zu prüfen, ob er "unter dem Gesichtspunkt des Obligatoriums angebracht" sei? Das ist keine Regelung, die eine Prüfungshandlung einer Behörde wirklich ermöglicht, sondern sie eröffnet riesige Willkür- und Ermessensspielräume, was wir nicht wollen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.