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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Hier geht es um eine formelle Präzisierung im Hinblick auf die Eröffnung der Tarifverfügungen im Bundesblatt. Wir haben ja beschlossen, dass wieder eine präventive Tarifkontrolle gilt; daher muss das Bundesamt diese Tarife kontrollieren und nachher im Bundesblatt eine Verfügung über die Genehmigung der Tarife veröffentlichen.

Es geht jetzt darum, hier klar zu sagen, dass die Publikation der Verfügung im Bundesblatt auch als Eröffnung der Verfügung gilt; mit anderen Worten: Ab diesem Zeitpunkt läuft die Beschwerdefrist. Die Publikation - das ist das Neue gegenüber dem bisherigen Recht - muss eine summarische Darstellung des Gegenstandes und des Inhalts der Verfügung enthalten, damit die Beteiligten, die Versicherten und die Unternehmen, sehen, worum es eigentlich geht, wenn sie die Verfügung anfechten wollen.

Wir haben das jetzt in Artikel 81a formell noch etwas präzisiert. Materiell stimmt es aber mit dem überein, was schon der Nationalrat beschlossen hat.