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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns im Abschnitt über das Zollveranlagungsverfahren. Es geht darum, welche Kontrollen man in den Firmen durchführen kann, und wie. Wir haben hier präzisiert, dass die Kontrollen dort durchgeführt werden können, wo das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.

Der Bundesrat hat das Wort "namentlich" eingeführt. Er sagt also, dass man überall ohne Vorankündigungen am Domizil Kontrollen durchführen kann; das andere ist nur ein besonderer Fall. Nach Abklärung des Sachverhaltes sind wir zum Schluss gekommen, dass es sich bei der vorgesehenen Befugnis um eine Eingriffsbefugnis handelt. Sie ist relativ klar und eingreifend; sie muss auf den Fall beschränkt werden, wo man es braucht und wo der Bundesrat es auch vorschlägt. Darum hat die Kommission das Wort "namentlich" gestrichen.