Hess Hans · Ständerat · 2004-06-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat die Definition der passiven und aktiven Veredelung treffend vorgenommen. In Artikel 12 ist nach meiner Auffassung die Lösung der Kommission die richtige. Beim aktiven Veredelungsverkehr wird eine Verarbeitung vom Ausland in die Schweiz verlegt; das ist richtig. Unsere Kapazitäten werden besser ausgelastet, Arbeitsplätze werden geschaffen, und die Wertschöpfung erfolgt im Inland.
Beim passiven Veredelungsverkehr nach Artikel 13 verhält es sich aber anders. Die Wertschöpfung erfolgt im Ausland. Der Produktionsstandort Schweiz kommt hier nicht zum Zug. Dies ist sicher in jenen Fällen sinnvoll, in denen die Produktionskapazitäten fehlen. Eine zu grosszügige Bewilligungsregelung des passiven Veredelungsverkehrs kann zu künstlichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Marktteilnehmer, der nicht in Produktionsanlagen investiert hat, bei Überschusssituationen inländische Rohstoffe - das sind vor allem Agrarprodukte - zu tiefen Preisen einkauft, um sie im Ausland verarbeiten zu lassen, und diese anschliessend zu tieferen Preisen im Inland anbietet. Das Nachsehen haben jene Verarbeitungsbetriebe, die regelmässig mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten und aufgrund von Anbau- oder Produktionsverträgen einen höheren Preis für die gleichen Rohstoffe bezahlen.
Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich, dass die Zollverwaltung hier eine Interessenabwägung vornimmt. Den wirtschaftlichen Interessen des Gesuchstellers sind die Interessen der inländischen Hersteller gegenüberzustellen. Überwiegen letztere, ist der passive Veredelungsverkehr nicht zu bewilligen. Es genügt nicht, wenn solche Bewilligungen nur bei überwiegenden öffentlichen Interessen abgelehnt werden. Es ist deshalb dem Wortlaut des Bundesrates der Vorzug zu geben.
Ich ersuche Sie, meinem Antrag zuzustimmen.