Germann Hannes · Ständerat · 2004-06-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10
Wortprotokoll
Sie mögen es mir nachsehen, dass ich nach dem Bundesrat nochmals das Wort ergreife. Ich hatte das nicht vorgesehen, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Bundesrat die Zwölf-zu-Null-Entscheidung der WAK in dieser Frage "geschluckt" hätte. Aber man kann sich täuschen. (Heiterkeit)
Ich möchte Ihnen die Sache mit den Radialzonen erklären. Vor allem habe ich dann Mühe, wenn genau dieses landwirtschaftliche Problem, das wir tatsächlich haben oder gehabt haben, als Grund angeführt wird. Denn dieses Problem besteht ja vor allem im Gebiet des Kantons Schaffhausen, in der Nachbarschaft zu Deutschland - und nun mögen Sie staunen -, ausgerechnet in einem Gebiet, wo wir den kleinen Grenzverkehr mit einer Radialzone geregelt haben. Also ist das Problem doch nicht deswegen entstanden! Ich muss sagen: Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis. Eine Grenze ist eine Grenze, und ein Grenzgebiet ist ein Grenzgebiet. Wollen Sie mir erklären, man sei nicht mehr grenznah, wenn man zwar einen Meter jenseits der Grenze wohnt, aber zufällig kein Zollamt in der Nähe ist? Wo kommen wir da hin, wenn die Anzahl der Zollämter laufend wechselt? Eines nach dem anderen wurde in den letzten Jahren aufgehoben, überführt oder mit grösseren zusammengelegt. Trotzdem sind die Probleme deswegen nicht verschwunden. Mit den fragwürdigen Radialzonen schaffen wir lediglich eine Rechtsunsicherheit; das müssen wir sehen. Ein Gebiet muss aber zuverlässig definiert sein.
Ein Zweites, und das ist eigentlich das Hauptargument: Wie haben wir das Grenzgebiet zu unseren Nachbarn definiert? Es ist tatsächlich so, dass wir es mit Deutschland mit einer Radialzone gelöst haben. Aber an der Grenze zu Frankreich hat man diese Radialzonen auch, und dort gibt es diese Probleme komischerweise nicht. Gegenüber Italien haben wir dasselbe System, und ich habe auch nichts von Problemen gehört. Gegenüber Österreich, wo wir zwar den Rhein haben - es hat ja aber auch einige Brücken darüber -, kennen wir bereits heute die Parallelzone. In Artikel 4 haben wir ja auch von einem Grenzstreifen gesprochen. Mit Österreich, wo wir eine Parallelzone haben, also einen Grenzstreifen von je 10 Kilometern links und rechts der Grenze entlang, haben wir die besagten Probleme mit den Landwirten ebenfalls nicht. Jedenfalls habe ich bis heute nichts davon gehört; es gibt sie also nur bei uns in Schaffhausen.
Darum scheint mir die Begründung des Bundesrates wirklich etwas weit hergeholt. Ich verstehe das nicht und meine, wir sollten schweizerischerseits die Grenze rund um unser Land einheitlich definieren. Das kann nur geschehen, indem wir auf der schweizerischen und auf der deutschen Seite einen je 10 Kilometer breiten Grenzstreifen definieren. Das scheint mir die richtige Logik zu sein, wie wir es auch im Staatsvertrag bzw. dem Abkommen von 1947 mit Österreich geregelt haben; das hat sich bewährt, und das ist verständlich. Man muss das Grenzgebiet nicht auf physisch vorhandene [PAGE 346] Zollämter ausrichten. Am Schluss hätten wir dann nur noch einen Emmentalerkäse mit ein paar wenigen Löchern. Das kann doch nicht sein!
Mit jeder Aufhebung eines Zollamtes würde man eine Radialzone aufheben und das definierte Grenzgebiet verändern. Dann könnten sich die betroffenen Landbesitzer jeweils auf früheres Recht berufen. Wir müssen aber Klarheit schaffen und diese beiden Probleme, Herr Bundesrat, unbedingt voneinander trennen; denn die haben nun wirklich keinen direkten Zusammenhang.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier dem Kommissionsentscheid folgen, der von der WAK einstimmig gefällt worden ist.