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Lombardi Filippo · Ständerat · 2004-06-10

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Die Kommission für öffentliche Bauten hat mich beauftragt, Ihnen das Geschäft über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten zu unterbreiten.

Anlässlich der Sitzung vom 21. April 2004 hat die KöB dieses Geschäft beraten und einstimmig gutgeheissen. Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat hat es in seiner Sitzung vom 8. März 2004 mit 153 zu 0 Stimmen genehmigt.

Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten legte fest, dass entsprechende Projekte mit zu erwartenden Ausgaben von über 10 Millionen Franken in einer besonderen Botschaft [PAGE 329] ausgewiesen werden müssen. Dies galt im Aufgabenbereich der KöB seither insbesondere für die zivilen Bauprogramme, aber auch für die Bauprogramme des ETH-Bereiches. Für beide Bereiche wurden bisher jährliche Baubotschaften vorgelegt und jeweils durch die KöB vorberaten. Die militärischen Bauten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitspolitischen Kommissionen.

Mit dem revidierten ETH-Gesetz, mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 sowie mit dem Leistungsauftrag des Bundes von 2003 an den ETH-Bereich hat das Parlament den Grundstein für den Ausbau der Autonomie des ETH-Bereiches gelegt. Dies führt nun insbesondere dazu, dass künftig der Finanzierungsbeitrag des Bundes die Betriebsaufwendungen des gesamten ETH-Bereiches, also inklusive Investitionen für Immobilien, Mobilien, Informatik usw., decken soll.

Die nun vom Bundesrat mit der Botschaft zur Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten beantragte Änderung ist eine logische Folge dieser Entwicklung. Eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten ist für den ETH-Bereich unumgänglich, im Gegensatz zum Bereich der zivilen und militärischen Bauten, wo nur sprachliche und formelle Anpassungen nötig sind.

Mit der Integration der Baubotschaft zum ETH-Bereich in die Budgetbotschaft wird den ETH mehr Flexibilität und Autonomie gewährt. Zudem wird die Transparenz eher erhöht, und die Abstimmung der Investitionsplanungen auf die akademische Planung kann markant verbessert werden. Das Bauprogramm der Sparte ETH-Bereich würde folglich also nicht mehr als eigenständiges Geschäft beraten und beschlossen, sondern als Teil des Voranschlages im Anhang zur Budgetbotschaft des Bundes ausgewiesen.

Das Parlament übt in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung und der Genehmigung von ETH-Bauvorhaben aber weiterhin vollumfänglich seine Kompetenzen aus, auch wenn es keine eigentliche Baubotschaft mehr gibt. Die Bewilligung der Verpflichtungskredite für ETH-Immobilien erfolgt also weiterhin durch das Parlament. Neu wird sich aber die Finanzkommission beim ETH-Budget auch mit den Immobilieninvestitionen im ETH-Bereich befassen müssen.

Trotz dieser Änderungen will unsere Kommission in die Behandlung der Bauprojekte des ETH-Bereiches involviert bleiben, und zwar auf zwei Ebenen, die mit der Finanzkommission abgesprochen worden sind.

1. Die KöB besichtigt weiterhin auch Bauprojekte aus dem ETH-Bereich und erstellt schriftliche Mitberichte zuhanden der Finanzkommission gemäss Artikel 49 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes. Bisher war dies umgekehrt; die Finanzkommission konnte betreffend ETH-Bauprojekte Mitberichte zuhanden der KöB erstellen.

2. Eine Vertretung der KöB nimmt aktiv an den Sitzungen der betreffenden Subkommission der Finanzkommission teil. Hingegen erfolgt die Berichterstattung über ETH-Bauprojekte im Rahmen der Behandlung des Voranschlages im Plenum durch ein Mitglied der Finanzkommission. Die Mitglieder der KöB sind selbstverständlich befugt, sich in der Plenardebatte zu äussern.

Wie gesagt, ist dieses Vorgehen mit der Finanzkommission abgesprochen. Ich hoffe, dass dies einen für alle Seiten akzeptablen Modus vivendi darstellt. Es ist ganz offensichtlich auch ein Anliegen der für die Bauprojekte verantwortlichen ETH-Stellen, dass der Baubereich der ETH weiterhin durch die KöB begleitet wird.

Ich bin davon überzeugt, dass die vorliegende Verordnung mit der vom Parlament gutgeheissenen Erweiterung der Autonomie des ETH-Bereichs vollumfänglich in Einklang steht, wenn nicht geradezu zwingend daraus hervorgeht. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Vorlage zuzustimmen.

Ich habe noch eine zusätzliche Bemerkung. Zur Zeit der Beratungen in der Kommission war seitens der Verwaltung das Datum der Inkraftsetzung dieser Verordnung noch nicht festgeschrieben, wie Sie dem Entwurf, Seite 9 der Botschaft, entnehmen können. Deshalb habe ich jetzt selber einen Antrag eingereicht, der Ihnen vorliegt. Er lautet in Artikel 4: "Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am 1. August 2004 in Kraft." Das heisst - Ihr Einverständnis vorausgesetzt -, dass die Vorlage nächste Woche vom Nationalrat in dieser Fassung gutgeheissen werden muss.