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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Es geht mir wie Herrn Lauri. Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Absätzen 2 und 2bis. Wie ich die von Herrn Büttiker angeführte Minderheit verstehe, ist sie bereit, in der Verwesentlichung des Vernehmlassungsrechtes einen Schritt weiter zu gehen. Sie sagt nicht, zur Verordnung sei nicht generell ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, sondern mindestens bei den Kantonen. Das andere muss man dann im Einzelfall entscheiden. Diese Verwesentlichung scheint mir wichtig zu sein und wird dann auch im Zweitrat möglicherweise zu einer redaktionellen Anpassung führen.

Darf ich aber - und deswegen habe ich um das Wort gebeten - noch eine Bemerkung zur Verfassungsdiskussion machen? Ich hatte damals als Vertreter der Kantone im Leitungsausschuss des EJPD zur Vorbereitung des Verfassungsentwurfs zuhanden des Bundesrates mitzuwirken. Grundlage war die Stellungnahme der Kantone zum Vernehmlassungsentwurf von 1995. In dieser Stellungnahme haben alle Kantone die Meinung vertreten, es sei ein Konsultationsverfahren für Verordnungen einzuführen. Es wurde uns damals vom Bundesrat entgegengehalten, das sei nicht verfassungswürdig, das müsse man nicht in der Verfassung festhalten, das komme dann später im Gesetzgebungsverfahren. Darum können Sie es mir heute nicht verargen, wenn ich Jahre später auf diese Bemerkung des Bundesrates zurückkomme und sage: Hic Rhodus, hic salta! Jetzt bitte diesen Scheck einlösen!

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