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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Darf ich nach den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten eine Frage stellen? Zumindest eine Frage redaktioneller Natur? [PAGE 401]

Was sind eigentlich die "grundlegenden Gesetzesbestimmungen"? Was ist "das Gesetz"? Die Botschaft verweist auf den materiellen Gesetzesbegriff, sie verweist ausdrücklich auf Artikel 164 der Bundesverfassung. Dort heisst es, dass in ein Gesetz insbesondere die "grundlegenden Bestimmungen" gehören - "les dispositions fondamentales". Wenn man das jetzt in Artikel 3 Absatz 1 Litera b übernimmt, hiesse das eigentlich: die "grundlegenden grundlegenden Bestimmungen" - also zweimal das Wort "grundlegend", grundlegend im Quadrat. Das macht doch nicht unbedingt Sinn.

Ich neige dazu, dass man alle Gesetze - fast alle Gesetze! - auch inhaltlich dem Vernehmlassungsverfahren unterstellen sollte. Die Bundesverfassung spricht in Artikel 147 von "wichtigen Erlassen" und will damit sagen: nicht alle Erlasse, sondern nur die wichtigen. Ich meine, fast alle Gesetze seien wichtig, und man solle dann im übrigen Bereich, also bei den Verordnungen, bei den Parlamentsverordnungen usw., differenzieren. Die Frau Bundeskanzlerin hat zu Recht auf das Anliegen der Verwesentlichung hingewiesen. Ich unterstütze das voll und ganz.

Es ist also ein inhaltliches Problem. Frage: Müssen wir erstens nicht alle Gesetze dem Vernehmlassungsverfahren unterstellen, zweitens auch redaktionell, da die Bestimmung zumindest so sehr schwer verständlich ist?

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