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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Als Mitglied des Büros des Ständerates hat man von Zeit zu Zeit Gelegenheit, mit den Kantonen und ihren Organisationen zu sprechen. Dann kommen eben Probleme zur Sprache, wie wir sie jetzt in diesem Vernehmlassungsgesetz lösen müssen. Dabei ist auch klar, dass das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auch schon besser war als heute - nicht nur wegen dem Steuerpaket. Deswegen plädiere ich nicht dafür, aus der Tagesaktualität heraus zu legiferieren; das wäre auch falsch. Aber wir haben hier eine Möglichkeit - die fast nichts kostet -, einen Rahmen zu schaffen, die Voraussetzungen zu schaffen und den Boden zu ebnen für eine gute Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen. Dabei ist natürlich der Ständerat besonders gefordert.

Herr Kollega Studer hat es gesagt: Artikel 45 Absatz 2 der Bundesverfassung sagt klar und eindeutig: "Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben; er holt ihre Stellungnahmen ein, wenn ihre Interessen betroffen sind." Dem ist eigentlich nichts beizufügen. Ich möchte kurz auf drei Problemkreise eingehen, die genau in diesem Bereich - Mitwirkung der Kantone im Meinungsbildungsprozess des Bundes - von Bedeutung sind:

Zum ersten Bereich: Es gibt Situationen, in denen die Kantone mit grossem Aufwand Vernehmlassungen zu Gesetzesvorhaben des Bundes machen. Dann gehen die Kommissionen hin - manchmal auch mit Rückweisungs- und Nichteintretensanträgen - und ändern die Vorlagen, über die ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist, stark ab. Sie demolieren diese Vorlagen manchmal und verändern sie bis zur Unkenntlichkeit. Während des Gesetzgebungsprozesses haben die Kantone dann keine Gelegenheit mehr, zu diesen neuen Lösungen, Ansätzen und Konzepten Stellung zu nehmen.

Sie haben mich richtig verstanden: Es geht mir nicht darum, dass über einzelne Punkte eine Vernehmlassung [PAGE 398] durchgeführt wird. Aber es geht mir darum, dass eine Vernehmlassung durchgeführt wird, wenn ein ganzes System, ein ganzes Konzept - eben der Inhalt des Gesetzes - abgeändert wird. Die Kommission hat in diesem Sinne eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die in diesen Zusammenhang gehört und die von der nationalrätlichen Kommission dann noch gutgeheissen werden muss.

Der zweite Bereich betrifft den Einbezug der Kantone bei den Verordnungen. Hier hat es im Laufe der Jahre auch immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Ich meine, dass die Kantone zu Recht fordern, dass sie zu allen wichtigen Verordnungen Stellung nehmen können, und zwar eben rechtzeitig, wie es in der Verfassung steht. Da haben Sie die Möglichkeit, mit dem Minderheitsantrag in der Detailberatung Klarheit zu schaffen.

Im dritten Bereich geht es um die Stellung der Kantone und ihrer Organe, z. B. der KdK, im Vernehmlassungsverfahren. Wir sind manchmal froh, wenn es schnell gehen muss, dass wir die Kantone auf diese Art vernehmen lassen können und sie sich dort einbringen können. Die Stellung dieser Organisationen haben wir auch zu diskutieren.

Summa summarum: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und möchte Sie auffordern, die Gelegenheit zu benutzen - soweit das mit dieser Vorlage möglich ist, ich gebe gerne zu, dass es nicht nur darum geht, das Verhältnis zu den Kantonen zu verbessern, es geht ja dann meistens auch noch um die Substanz -, die Sorgen und Nöte der Kantone ernst zu nehmen. Hier haben wir eine Gelegenheit, dies zu tun.

Ich bitte Sie, einzutreten und die Verbesserungen noch anzubringen.