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Janiak Claude · Nationalrat · 2000-06-22

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht (S. 20, Ziff. 3): "In der mehr als 150-jährigen Geschichte des modernen eidgenössischen Staatswesens hat sich unser Land immer wieder als entwicklungsfähige und lebenswerte Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner bewährt."

Mit dieser Feststellung bekennt sich der Bundesrat zu einem modernen Heimatbegriff, der die Realität besser wiedergibt als die blosse bodenständige Berufung auf Geburt und Herkunft. Gemäss Duden ist die Heimat dort, wo jemand zuhause ist; das Land, der Landesteil, der Ort, in dem man geboren oder aufgewachsen ist oder ständigen Wohnsitz gehabt hat und sich geborgen fühlt und fühlte. All jene, die den Mittelpunkt ihres Lebens in unserem Land gefunden haben, sollen sich hier wohl und sicher fühlen können.

Auch kritische Zeitgenossen wie etwa Max Frisch, die sich zum Begriff der Heimat haben vernehmen lassen, dürfen Freude an einem Bundesrat haben, der Heimat so versteht. Die Spezialkommission teilt die Beurteilung des Bundesrates, dass die Schweiz als Willensnation auf effiziente und wirksame soziale und regionale Ausgleichsmechanismen angewiesen ist, um den nationalen Zusammenhalt dauerhaft gewährleisten zu können.

Ein hohes Mass an gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Toleranz sowie ein aktiver Austausch und Dialog zwischen den Sprachgemeinschaften sind notwendig. Das gilt, wie der Bundesrat zu Recht ausführt, speziell auch für die in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung. Sie stellt nicht nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern ebenso eine kulturelle Bereicherung dar.

Zur Thematik soziale Sicherheit und Gesundheit unterbreitet die Spezialkommission acht Vorstösse, von denen zwei nur mittelbar mit der Thematik zu tun haben. Wie der Ständerat wünscht sich die Spezialkommission vor allem einen weiter gehenden Planungshorizont bei der Altersvorsorge und Perspektiven bei der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Auch über die eingeleiteten Massnahmen bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann will die Spezialkommission Bericht erstattet haben.

Erlauben Sie mir, kurz auf diese acht Vorstösse einzugehen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es in der Kommission ein unbestrittenes Anliegen war, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegen möge, in welchem kurz-, mittel-, aber vor allem langfristige Perspektiven der Alterssicherung in der Schweiz dargelegt werden, wobei zukunftsfähige Modelle der Alterssicherung mit Vor- und Nachteilen aufzuzeigen sind, einschliesslich möglicher Finanzierungsvarianten. Beim Vorstoss 00.3191 hält die Kommission an der Motion fest.

Auch beim Vorstoss 00.3192, "Krankenversicherung. Gesundheitspolitik", möchte die Kommission an der Motion festhalten. Es geht hier darum, eine Auslegeordnung mit den Optionen zu erhalten, welche zu diesem Thema offen stehen.

Zum Vorstoss 00.3211, "Freiwilligenarbeit": Die Kommission möchte mit dieser Motion erreichen, dass die Freiwilligenarbeit den ihr gebührenden Stellenwert erhält. Es geht vor allem darum, dass die freiwillig geleistete Arbeit als berufliche Erfahrung gewertet und bei einer künftigen Ausbildung oder Anstellung auch dementsprechend gewertet und berücksichtigt wird. Die Kommission ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Zum Vorstoss 00.3221, "Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen": Dieser Vorstoss ist in der Kommission unbestritten geblieben. Es ist ein sehr zentrales Anliegen der Kommission. Es geht um juristische, polizeiliche, bildungs-, sozial- und gesundheitspolitische Massnahmen, die aufgezeigt werden sollen. Die Kommission hält an der Motion fest.

Vorstoss 00.3222, "Gleichstellung von Frau und Mann": Es geht hier um den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Im Hinblick auf die nächste Weltfrauenkonferenz ist es der Kommission wichtig, dass über die eingeleiteten Massnahmen und den Stand der Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann berichtet wird.

Die Kommission ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Was den Vorstoss 00.3223, "Stärkung der Familie", betrifft, so hat sich die Kommission von der Begründung des Bundesrates, der die Motion ja abschreiben will, überhaupt nicht überzeugen lassen. Der Bundesrat führt aus, dass er eine Änderung beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer beabsichtigt und deshalb am 17. Mai 2000 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet hat. Wenn man ein solches Verfahren erst eröffnet hat, ist es noch ziemlich ungewiss, wie es herauskommen wird. Es ist sicher richtig, dass die Kommission hier den politischen Druck aufrechterhalten will. Sie hält deshalb an der Motion fest.

Zum Vorstoss 00.3224, "Existenzsicherndes Grundeinkommen": Auch diese Motion hat die Kommission ohne Gegenstimme verabschiedet. Sie geht auf Ausführungen von Herrn Prof. Peter Glotz anlässlich der Anhörungen in der Kommission zurück. Er hat darauf hingewiesen, dass bei einem Drittel der Bevölkerung die Gefahr besteht, dass er die Existenz nicht mit Erwerbsarbeit sichern kann oder gar aus dem Arbeitsmarkt herausfällt. Es geht darum, auf diese offenbar unausweichliche gesellschaftliche Entwicklung rechtzeitig Antworten zu finden.

Die Kommission ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Der Vorstoss 00.3220, "Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnungswesen", war in der Kommission unbestritten. Die Kommission möchte auch an der Form der Motion festhalten, weil sie sich nur dann eine Antwort verspricht, wenn an diesem Problem gearbeitet wird und der Vorstoss nicht in einer Schublade verschwindet.

Das Thema "Regionaler Ausgleich" ist im Bericht des Bundesrates etwas kurz ausgefallen. Diese Thematik geht sicher über den neuen Finanzausgleich und die Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik hinaus. Dessen ungeachtet wird sich das Parlament in nächster Zeit im Zusammenhang mit Fragen bezüglich Randregionen in vieler Hinsicht mit dem Service public auseinander zu setzen haben. Es geht hier schlicht und einfach um Fragen des nationalen Zusammenhalts.

Bei der Thematik "Gesellschaft und Kultur" will die Spezialkommission die Bestrebungen des Bundesrates, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern, durch ihre Motion 00.3193, "Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung", verstärken. Sie ist froh, dass der Bundesrat bereit ist, wenigstens diesen Vorstoss als Motion entgegenzunehmen.

Auf die Erfüllung der zentralen kulturpolitischen Aufgabe, die Vorgabe von Artikel 69 der Bundesverfassung umzusetzen, darf man gespannt sein, besonders wenn man in diesen Tagen in der Presse Berichte über die Schwierigkeiten bei der Neuorientierung der Stiftung Pro Helvetia zur Kenntnis genommen hat. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass es auch wirklich zu Resultaten kommt.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereit ist, unseren Vorstoss 00.3193 als Motion entgegenzunehmen. Ich muss mich also nicht weiter dazu äussern.

Das Thema "Migration" und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Vorstösse haben auch in der Spezialkommission viel zu reden gegeben. Die Absicht, den Vollzug des Asylgesetzes durch den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen sowie die Rückübernahmeklauseln in Kooperationsverträgen operativ umzusetzen, ist begrüssenswert. Sie wird aber - ich stütze mich insoweit auf Ausführungen von Frau Bundesrätin Metzler in der GPK - alles andere als leicht umzusetzen sein. Erst recht gilt das für das angestrebte Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen. Wir dürfen uns hier keinen Illusionen hingeben.

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Die Spezialkommission übernimmt die Richtlinienmotion 00.3195, die ihr die SPK unterbreitet hat. Kollege Odilo Schmid hat bereits darauf hingewiesen.

Die SPK hat sich eingehend über die Fragen orientieren lassen, die sich nach den bekannten Nichteinbürgerungen von ganzen Volksgruppen stellen. Sie hat sich die Fragen von den Professoren Zimmerli und Auer durch Gutachten beantworten lassen. Die Erkenntnisse lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen - ich zitiere Professor Zimmerli -: "Einbürgerungsverfahren sind mehrstufige Gesuchsverfahren, d. h. ein Verwaltungsverfahren, das auf allen föderalistischen Ebenen mit einer Verfügung als einem individuell konkreten Akt abgeschlossen wird, ein Akt, der sich zum Teil auf kantonales und nur teilweise auf Bundesrecht stützt. Jede Verfügung bedarf von Verfassung wegen einer Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV); sie muss willkürfrei sein (Art. 9 BV); sie darf nicht diskriminieren (Art. 8 BV) und muss justizmässig überprüfbar sein (Art. 29a BV), denn es handelt sich um keinen Regierungsakt, der keiner Rechtskontrolle zugänglich ist und weil die Rechtsweggarantie legitimerweise ausgeschlossen werden kann."

Für jede Behörde, die entscheidet, gilt die Grundrechtsbindung (Art. 5 und Art. 35 BV). Mit anderen Worten: Alle diese Grundsätze haben auch Gültigkeit, wenn eine Gemeinde- oder eine Bürgergemeindeversammlung entscheidet. Sie nimmt keine Wahl vor, sondern schliesst ein Verwaltungsverfahren ab, das die Vorgaben der Verfassung zu beachten hat.

Es geht immerhin um sechs Grundsatzbestimmungen der neuen Verfassung. Wer sich verpflichtet hat, die Verfassung zu beachten, muss das auch in Bereichen tun, die vielleicht nicht zu den eigenen politischen Präferenzen zählen. Es ist der Spezialkommission ebenso wie der SPK bekannt, dass der Bundesrat die von den Experten Zimmerli und Auer beantworteten Fragen auch noch durch eine Arbeitsgruppe prüfen lässt. Es gibt bei der Vorgabe der Verfassung, bei Mindestanforderungen an ein Verfahren, aber eben keinen Spielraum, es gilt nur, die Verfassung zu beachten. Deshalb besteht die Kommission auf der Überweisung der Motion 00.3226.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Spezialkommission zu folgen.

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