Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2000-06-22
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Herr Kollege Janiak hat als Kommissionssprecher den ersten Satz des Kapitels 3 im bundesrätlichen Bericht zitiert. Darin schreibt der Bundesrat, dass sich unser Land in den letzten 150 Jahren immer wieder als entwicklungsfähige und lebenswerte Heimat bewährt habe. Es ist in der Tat so: Unser schweizerischer Bundesstaat hat sich in den ersten 150 Jahren bewährt und hat nur deshalb gut überlebt, weil sich immer wieder besonnene Kräfte für übergeordnete Werte und Ziele in unserem Staat eingesetzt haben.
Unter der zunehmenden Schnelllebigkeit hat aber vor allem unser Föderalismus gelitten. Im Grundsatz ist die subsidiäre [PAGE 806] Verteilung von Verantwortung und Kompetenz die bürgerfreundlichste und wirkungsvollste Art, staatliche Aufgaben zu lösen. Nur haben sich diese Aufgaben in der Vergangenheit sehr stark gewandelt. Es stellt sich nun die Frage, ob unser Föderalismus diesem Wandel gefolgt ist, ob er ihn mitgemacht hat.
Ich behaupte, dass dies zu wenig der Fall war. Meine Überlegungen möchte ich anhand unserer Gesetzgebung darlegen. Die einzelnen Bereiche, welche vom Gesetzgeber geregelt werden, werden immer komplexer und greifen sehr stark ineinander. Sie haben in der Regel auch viele Komponenten: finanzielle, volkswirtschaftliche, kulturelle, soziale usw.
Nun stellen wir fest, dass die oberste Stelle in unserer bundesstaatlichen Hierarchie, der Bund nämlich, immer mehr Rahmengesetze erlässt und die Ausführung den Kantonen überlässt. Diese wiederum handeln innerhalb des Spielraums autonom und delegieren weiter an die Gemeinden. Eine konsequente Aufgabenteilung, wie sie vor 150 Jahren bestanden hat, findet heute nicht mehr statt. Die Folge davon sind Rechtsunsicherheiten. Wir bewegen uns in Richtung Richterstaat. Eine weitere Folge ist auch die fortschreitende staatspolitische Verdrossenheit. Sie ist erklärbar, weil die politischen Abläufe zu wenig transparent sind. Dem kann mit Hilfe einer konsequenten Aufgabenteilung auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden abgeholfen werden.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene neue Finanzausgleich ist durchaus ein taugliches Mittel, um die von mir erwähnte Zielsetzung zu erreichen. Zudem wird mit dem neuen Finanzausgleich auch ein anderes Problem in unserem Bundesstaat deutlich, nämlich das Auseinanderklaffen der Steuerbelastung. Dieses Problem kann einer Lösung zugeführt werden.
Damit die Bevölkerung im ganzen Land ausgewogen mit öffentlichen Leistungen bedient und gleichzeitig das Gefälle der Leistungskraft zwischen den Kantonen abgebaut werden kann, braucht es diesen neuen Finanzausgleich. Die vertikale und die horizontale Zusammenarbeit werden neu aufeinander abgestimmt. Die stufengerechte Aufgabenzuteilung kann von den Kantonen nur wahrgenommen werden, wenn sie über die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel verfügen. Weil die Leistungskraft der Kantone aus eigenen Steuern stark divergiert, setzt hier der aktive Finanzausgleich ein. Er soll künftig als Ressourcenausgleich ausgestaltet werden. Zusammen mit der ergänzenden Mindestausstattung der ressourcenschwächsten Kantone mit freien Mitteln durch den Bund werden alle Kantone in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zweckmässig zu lösen, ohne ihre Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermässig mit Steuern zu belasten.
Die CVP-Fraktion erachtet es als eine vordringliche Aufgabe dieser Legislatur, diesem neuen bundesstaatlichen Finanzausgleich zum Durchbruch zu verhelfen.