preparatory:AB 51094
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich bin der Auffassung, dass die Einwände von Herrn David ernst zu nehmen sind. Das ist in all diesen Dingen die grosse Gefahr, wie wir es im Normenbereich für Maschinen, Autos usw. erlebt haben. Es führt immer zu einem Schutzprivileg, was eine Einschränkung des Wettbewerbes ist. Das ist der Grund, warum wir der Verwaltung den Auftrag gegeben haben, für Ihre Kommissionsberatungen nochmals zu überprüfen, ob man eine weniger strikte Regelung wählen könnte. Der Auftrag hiess: Die Bewilligungspflicht darf nicht zu bürokratischem Aufwand oder zu einer Monopolstellung führen; es ist eine schlankere Lösung zu erarbeiten, indem beispielsweise vorgeschrieben wird, dass die Labors lediglich akkreditiert sein müssen.
Aufgrund der Abklärungen der Verwaltung und des speziellen Arbeitspapiers, das für Ihre Kommission gemacht worden ist, kam die Kommission zum Schluss, dass die Vorteile einer Bewilligungspflicht überwiegen. Da ist das Nadelöhr: Akkreditierung und Bewilligungspflicht heissen immer auch Einschränkung des Wettbewerbes. Aber in der Verordnung, da gebe ich Herrn David Recht, haben wir dafür zu sorgen, dass Bewilligungen an viele erteilt werden und dass es nicht nur staatliche Institutionen sind, sondern auch private, damit unter Bewilligungspflichtigen ein echter Wettbewerb entsteht. Das ist die grosse Kunst; das wird dann zu bewältigen sein. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich in diesem Sinne wirken werde.
Die Erkenntnis, die die Kommission zur Kenntnis genommen hat, ist die: Eine Akkreditierung bedeutet immer auch eine Bewilligungspflicht, und das ist immer auch eine Einschränkung. Bei einer Akkreditierung ist immer auch ein gewisses Ermessen dabei und damit eben auch das, was in Sachen Wettbewerb zu Misstrauen führt. Wer akkreditiert ist, erfüllt in jedem Fall die qualitativen Anforderungen, die bei genetischen Untersuchungen gestellt werden; er erhält eine privilegierte Stellung, nämlich ein Qualitätsgütesigel, vom Staat ausgerichtet, und damit eben Vorteile.
Ein Akkreditierungsverfahren, das muss man auch sehen, beansprucht in diesem Bereich ungefähr anderthalb bis zwei Jahre.
Das ist eine lange Geschichte. Damit fallen natürlich schon eine ganze Reihe von Labors usw. aus, weil sie diese lange Dauer auch kostenmässig gar nicht durchstehen können. Nur das Bewilligungsverfahren gewährleistet dann auch die erforderliche Flexibilität für Labors, die neu zu arbeiten beginnen. Allfällige Aspekte, die über den Qualitätsstandard oder die fachtechnische Kompetenz hinausgehen, können mit einer Bewilligungspflicht berücksichtigt werden, bei welcher der Bundesrat die Voraussetzungen zu umschreiben hat. Ein Beispiel: Es könnte sich allenfalls als sachgerecht erweisen, dass den Laboratorien vorgeschrieben wird, sich angemessen zu versichern, damit Schäden, die aus ihrer Tätigkeit entstehen, gedeckt sind.
Zu den Anforderungen, die hier umschrieben werden: Je grösser Sie die Zahl der Anforderungen machen, desto mehr schränken Sie das Wettbewerbsverhältnis ein. Ich bin der Auffassung von Herrn David, dass frühzeitig an dieses Problem herangegangen werden muss. Sonst muss man dann nach 30, 40 Jahren feststellen, dass das eine völlig regulierte Geschichte ist. Dann muss man das aufbrechen, und dann sind in der Regel zu wenig Interessenten vorhanden, weil sie von Anfang an ausgeschlossen waren.