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Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-16

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten und möchte Ihnen ein paar Überlegungen präsentieren, warum ich zu dieser Einsicht komme.

Der Fortschritt der Gendiagnostik führt zu einem vertieften Wissen darüber, was sozusagen unsere Zusammensetzung als Mensch ist. Er gibt einen vertieften Einblick in unsere Erbanlagen und bietet damit auch eine grosse Chance, Krankheiten diagnostizieren zu können. Es ist aber ganz wichtig, dass wir in diesem Bereich sehr vorsichtig bleiben. Es darf nämlich nicht passieren, dass wir aus diesem neuen Wissen heraus sozusagen ein instrumentelles Verhältnis zu den Faktoren einer Krankheit entwickeln. Das Zusammenspiel zwischen Erbanlagen und Umweltfaktoren - das ist von den Professoren, die sich damit beschäftigen, immer wieder versichert worden - bleibt komplex und ist nicht einfach steuerbar. Ich denke, an diese Einsicht müssen wir uns halten. Das Gesetz ist von dieser Einsicht teilweise auch sehr gut mitgeprägt worden.

Die Entwicklung von Gentests führt zu neuen Möglichkeiten in den Bereichen der Diagnose, der Prävention und der Therapie von genetisch bedingten Krankheiten. Das ist, wie gesagt, für viele Betroffene eine echte Chance, eine echte Erleichterung. Es wirft aber auch Fragen auf, die die Ethik betreffen, die das Recht auf Nichtwissen betreffen. Hier geht das Recht den richtigen, vorsichtigen Weg, nämlich dass Gentests nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden - das finde ich ganz wichtig -, dass man also nicht hopplahopp, schnell einen Gentests machen kann. Es gibt ja auf dem Internet heute schon entsprechende Angebote. Das populärste Angebot ist der Vaterschaftstest, mit der Idee, dass man sich schnell, billig von seiner Vaterschaftsverantwortung freikaufen kann, ohne dass dies mit diesen Schnelltests qualitativ abgesichert wäre. Auch dagegen setzt dieses Gesetz Schranken. Das Gesetz verbietet auch die Erzeugung von Kindern nach Mass, also nach Wünschen in Bezug auf das Aussehen, auf Fähigkeiten. Das scheint mir auch ganz wichtig zu sein, weil es in diesem Bereich immer wieder Überlegungen gibt, was man alles tun könnte.

Die pränatale Diagnostik ist meiner Meinung nach auch gut geregelt. Sie ist eine Chance für das Wissen um die Gesundheit des Kindes, sie kann aber für die werdenden Eltern auch eine grosse Belastung sein. Darum bin ich glücklich, dass wir in diesem Fall wirklich ein gutes Informations- und Beratungsangebot in das Gesetz eingefügt haben.

Die für mich ganz entscheidenden Punkte für die Zustimmung sind klar, wie das schon meine beiden Vorredner [PAGE 383] gesagt haben. Klar ist das Recht auf Nichtwissen. Das hat natürlich damit zu tun, dass die Diagnosemöglichkeiten für potenzielle Erbkrankheiten heute sehr viel grösser sind als die Therapiemöglichkeiten. Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass man über gewisse Erbkrankheiten, die man eh nicht verändern kann, die man eh nicht durch eine entsprechende Lebensweise oder eine entsprechende Therapie beeinflussen kann, lieber nichts wissen will, weil daraus sonst eine belastende Lebenssituation resultierte. Das soll im Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen bleiben.

Was mich auch überzeugt, ist das klare Diskriminierungsverbot und dass die Gentests wirklich auf medizinische Zwecke eingeschränkt sind. Das heisst, man kann nicht einfach - was denkbar wäre - als Arbeitgeber Gentests verlangen, um zu wissen, wer für was geeignet ist, sondern es ist klar auf medizinische Zwecke beschränkt.

Was mich auch beruhigt: Das Bewilligungsverfahren für die entsprechenden Labors ist klar geregelt, hat strenge Auflagen und sichert darum die Qualität. Das ist nämlich auch eine ganz wichtige Frage in diesem Bereich. Es müssen wissenschaftlich qualitativ hoch stehende Gentests sein.

Nicht einverstanden, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, und ich werde auch einen entsprechenden Minderheitsantrag stellen, bin ich mit Artikel 27, wo es um das Versicherungsrecht geht. Dort werde ich Ihnen beantragen, dass wir ein generelles Nachforschungsverbot für Versicherungen einführen. Hier hat die Mehrheit aus meiner Sicht zugelassen, dass das Diskriminierungsverbot durchbrochen wird. Ich werde das in der Detailberatung noch weiter und differenzierter ausführen.

Alles in allem fand ich die Diskussion in der Kommission äusserst vorsichtig und interessant, und ich möchte zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung machen: Wir müssen unterdessen in Bereichen legiferieren, die eigentlich, wenn man ganz ehrlich ist, das effektive Wissen einer Politikerin oder eines Politikers übersteigen - wenn man beruflich nicht speziell dafür ausgebildet ist, sei es hier im medizinischen oder naturwissenschaftlichen Bereich. Das muss man offen sagen. Deshalb hat mich ganz besonders die sehr vorsichtige und sehr konstruktive Diskussion in der Kommission gefreut. Denn ich finde, in solchen Bereichen muss man auch ehrlich genug sein und einmal die Grenzen der eigenen Kompetenzen, der eigenen Qualifikation benennen können. Deshalb ist es darum auch richtig, dass wir in diesem Bereich, wo die Medizin rasante Fortschritte macht, vorsichtig legiferieren und jede neue Erkenntnis wieder mit einer gesellschaftspolitischen Diskussion verbinden, bevor wir weitere Schranken öffnen. Das gefällt mir an diesem Gesetz. Es ist vorsichtig, verhindert aber nichts, sondern leistet Missbräuchen keinen Vorschub und ermöglicht Beratung.

In diesem Sinne trete ich sehr gerne auf das Gesetz ein und hoffe, Sie tun das auch.