Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-06-17
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-17
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich jetzt nochmals, ein drittes Mal heute Morgen, das Wort ergreife. Aber Sie haben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass sich zu diesem Geschäft drei Mitglieder der Stimme enthalten hatten, und ich war einer davon. Ich möchte mit diesem Votum zum Verständnis für unsere Stimmenthaltung in der Kommission beitragen.
Die Stimmenthaltung richtete sich nicht gegen die Weiterführung der Osteuropahilfe. Diese ist auch aus unserer Sicht gerechtfertigt. Gerechtfertigt ist sie aus meiner Sicht aber nur unter einer ganz bestimmten Voraussetzung, nämlich dass Leistungen an EU-Mitglieder wie Polen, die Slowakei und die baltischen Staaten oder an künftige EU-Mitglieder wie Rumänien oder Bulgarien als so genannte Kohäsionsleistungen angesehen werden und voll an den Rahmenkredit für die Staaten Osteuropas angerechnet werden. Es geht meines Erachtens nicht an, dass die Schweiz doppelt zur Kasse gebeten wird und an dieselben Länder sowohl im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas als auch für Kohäsionsbeiträge im Nachgang zu den Bilateralen II finanzielle Leistungen erbringt, die nicht miteinander verrechnet werden. Deshalb hätte es Sinn gemacht, zusammen mit dem Beschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS auch das neue Bundesgesetz zu debattieren [PAGE 423] und darin, oder in einer separaten Vorlage, auch die Kohäsionsbeiträge zu regeln und dann alles gemeinsam dem Parlament vorzulegen. Dafür bestand aber offenbar zu wenig Zeit, weil die Frage der Kohäsionsleistungen mit der EU noch nicht definitiv geregelt ist. Indem nun vorerst kein neuer Rahmenkredit beschlossen worden ist, sondern nur der bestehende Kredit verlängert und aufgestockt wird, wird diesen Bedenken doch einigermassen Rechnung getragen.
Ich wäre heute bereit, Frau Bundesrätin, die bisherige Stimmabstinenz abzustreifen und der Verlängerung im Sinne des Antrages der Kommission zuzustimmen, wenn der Bundesrat klipp und klar die folgende Frage beantworten und damit zu Protokoll geben würde, nämlich: Werden die künftigen Kohäsionsbeiträge an gegenwärtige EU-Länder wie auch an solche, die mit der EU in Beitrittsgesprächen oder Beitrittsverhandlungen stehen, von den direkt involvierten Departementen EDA und EVD voll kompensiert, sei es über den Rahmenkredit oder über andere Budgetpositionen? Wenn diese Frage heute klar mit Ja beantwortet wird - und es würde mich freuen, Frau Bundesrätin, wenn dem so wäre -, dann werde ich heute dem Kommissionsantrag zustimmen können. Andernfalls würde ich mich weiterhin der Stimme enthalten und bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas oder bei der Vorlage über die gesetzliche Grundlage für die Kohäsionsbeiträge analoge Anträge einbringen.