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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat verkennt in keiner Weise die Wichtigkeit des Themas - im Gegenteil. Ich glaube, es hat im Bund in verschiedenen Bereichen schon sehr viele Risikoüberlegungen gegeben, man kennt ein Risikomanagement, aber es gab bisher keine Gesamtschau. Das ist der Prozess, an dem wir arbeiten und den Herr Stadler mit Recht fordert und befördert. Das ist in der Tat in [PAGE 434] diesen Tagen ein aktuelles Thema; auch in meinem Departement arbeiten wir daran - zuhanden des Bundesrates, aber natürlich auch zusammen mit den übrigen Departementen.

Beim Risikomanagement müssen wir uns natürlich im Klaren darüber sein, dass man absolute Sicherheit in keinem Bereich je erreichen wird. Wir müssen auch wissen, dass wir Sicherheit nie zum Nulltarif bekommen. Wir müssen auch wissen, dass Sicherheit jeweils nicht nur ein Zustand, sondern auch ein Prozess ist. Alle diese Elemente müssen wir in einer Sicherheits- und in einer Risikopolitik des Bundes zusammenführen. Da sind wir in der Tat vorangekommen. Der Bundesrat hat aber das Thema bis jetzt noch nicht diskutiert; ich kann Ihnen deshalb jetzt einfach einmal sagen, welches der heutige Stand der Vorbereitungen zuhanden des Bundesrates ist.

Wir planen kein Bundesamt für Risikomanagement - um so viel vorwegzunehmen; das war auch eine der Fragen von Herrn Stadler -, wir planen auch keine zentrale Aufsicht über die Aufsicht der Departemente. Unser Ziel ist es vielmehr, dass wir an den Orten, an denen Risiken entstehen und gehandhabt werden müssen, eine Verankerung der Prozesse einleiten und dort Standardisierungen vornehmen, wo sie gefragt sind. Sie haben mit Recht auf einige Punkte bereits konkret hingewiesen. Weil das so ist, machen wir jetzt zuerst ein Konzept, daraus abgeleitet ein Leitbild, und schliesslich gibt es dann ein Handbuch. Dieses Handbuch wird schliesslich an den Orten, wo solche Prozesse zu handhaben sind, eingeführt.

Beim Risikomanagement geht es natürlich auch um Geld. Daher gehören die Risikopolitik und die Versicherungspolitik zusammen. Das eine ist die Folge des andern. Logischerweise beginnen wir mit der Inventarisierung, mit der Beschreibung, mit der Standardisierung der Risiken. Nun liegt ein entsprechender Expertenbericht vor. Dieser Expertenbericht teilt die Risiken beim Bund in sechs Kategorien ein.

Die erste Kategorie sind Risiken finanzieller und wirtschaftlicher Art. Die zweite Kategorie sind Risiken rechtlicher Art. Es gibt dafür einen englischen Fachausdruck: Es sind so genannte Compliance-Risiken. Die dritte Kategorie sind technische Risiken - im Sinne von technischen Abläufen. Die vierte Kategorie sind organisatorische Risiken. Die fünfte Kategorie sind technologisch-naturwissenschaftliche Risiken. Auf diese hat auch Herr Stadler hingewiesen. Die sechste Kategorie sind gesellschaftliche Risiken, wobei diese am schwierigsten zu erfassen und zu handhaben sind.

Die Grundsätze der Versicherung - die Versicherungspolitik folgt dann der Risikopolitik - sind heute in einer Finanzhaushaltverordnung geregelt. Wir sind uns natürlich im Klaren, dass diese Verordnung dann auch überarbeitet werden muss. Wenn die Risikopolitik einmal definiert ist, ist die Frage der Versicherung dann die nächste Stufe. Kernstück des ganzen Prozesses wird das erwähnte Leitbild sein. Dieses Leitbild wird vom Bundesrat zu verabschieden sein. Ob darüber hinaus Anpassungen nötig sein werden, z. B. im Verwaltungsorganisationsrecht, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, aber ich schliesse es nicht aus. Auch über das Verantwortlichkeitsgesetz trägt der Bund ja bekanntlich Risiken von Unternehmen und Organisationen. Wir haben hier bei grossen Unternehmen natürlich bereits gewisse Regelungen im Zusammenhang mit Eignerstrategien; aber ich denke, dass dann durchaus auch im Bereich der Eignerstrategien neue Überlegungen einfliessen müssten, damit das Risiko von Bund und bundesnahen Unternehmen eben besser gehandhabt werden kann.

Mit Bezug auf die Vertretungen des Bundes kann ich Ihnen einfach sagen, dass hier ein Projekt in Arbeit ist und dass die rechtlichen Fragen alles andere als trivial sind. Ich erinnere Sie daran, dass sich die Finanzdelegation - ich glaube, es war vor etwa zwei Jahren - anlässlich ihres Jubiläums an einer Tagung einmal damit beschäftigt hat. Da müssen wir auch noch die Ergebnisse abwarten, die mit diesem Bericht zusammenhängen.

Deshalb, Herr Stadler, kann ich die definitiven Antworten in diesem Bereich erst dann geben, wenn wir im Bundesrat dieses ganze Konzept einmal verabschiedet haben. Ich konnte Ihnen heute die Schritte schildern, die thematischen Inhalte, und ich konnte Ihnen vor allem bestätigen, dass es uns ein prioritäres Anliegen ist, die Risikopolitik und die Versicherungspolitik voranzutreiben - mit dem Ziel, sobald als möglich zu Schlussfolgerungen zu kommen, auch zu institutionellen Schlussfolgerungen. Denn wir wissen, dass in unserer heutigen Zeit der Begriff Risiko ein sehr breiter Begriff geworden ist, dass er sehr stark mit Entwicklungen zusammenhängt, die nicht vorhersehbar sind, dass ein Land sich darauf vorbereiten muss, Risiken sofort behandeln zu können, dass aber gelegentlich ausser der Prävention auch die unmittelbare Bewältigung von Risiken organisiert sein muss. Denn wenn ein Risiko eintritt, wenn der Risikofall da ist, ist es meist zu spät. Dann kann man, statt zu agieren, nur noch reagieren.

Mit diesen Überlegungen möchte ich den Tour d'Horizon über die Risikopolitik des Bundes abschliessen.

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