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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2000-06-22

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans keine Folge zu geben. Wir haben dabei versucht, zwischen der Frage, was am System verbesserungswürdig ist, und der Frage des Grundsatzes zu unterscheiden.

Im Grundsätzlichen ist das Verbandsbeschwerderecht ein notwendiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Gerade weil das Umweltrecht häufig nicht starr, sondern mit Ermessensspielräumen ausgestattet ist, geht es um Gewichtung und Abwägung verschiedener Interessen. Dabei sind auf der einen Seite die Nutzungsinteressen der Gesuchsteller meist individuell ausgerichtet. Sie treten konkret und sichtbar auf. Sie gelten, von unserem Gesellschaftsverständnis her betrachtet, als notwendig. Es gibt immer jemanden, der betroffen ist und diese individuellen Interessen vertritt. Für andere Beteiligte und für die entscheidenden Behörden sind diese Interessen von vornherein evident.

Demgegenüber treten die Schutzinteressen in genereller Form auf. Sie sind nur aus dem Zusammenhang, aus der Komplexität heraus, verständlich zu machen. Den im Einzelfall zu schützenden Werten ist die konkrete Form in der Regel zuerst zu geben. Betroffene sind eben gerade nicht von vornherein vorhanden, sondern die Vertretung dieser allgemeinen Interessen ist zu organisieren. Damit wird klar, dass die Werte der Umwelt überhaupt erst durch den Einbezug der organisierten Interessen in einen Abwägungsprozess ins Gerichts- und Verwaltungsverfahren eingebracht werden können.

Es geht hier also nicht um die Frage, ob wir neben den individuellen Rechtsschutzmöglichkeiten auch noch die Verbandsbeschwerde zulassen wollen, sondern ob wir überhaupt die Vertretung dieser Werte im Verfahren zulassen wollen. Diese Zulassung drängt sich schon aus Gründen der Verfahrensmethodik auf, weil nur so alle für den Entscheidungsprozess wesentlichen Aspekte auf den Tisch kommen. Dies schafft vollständige Entscheidungsgrundlagen und damit Transparenz bereits in der ersten Instanz. Die Argumentation, die Behörden müssten von Amtes wegen ohnehin das Recht anwenden, stimmt natürlich - ich habe selber [PAGE 827] jahrelang solchen Behörden angehört -, aber sie sticht nicht; erstens nicht, weil sie das Recht nur anwenden können, wenn die Fakten und Zusammenhänge von einer Partei überhaupt sichtbar auf den Tisch gelegt werden, und zweitens, weil gerade auch die Vertreter der Gegenseite, also die Gesuchsteller, daran interessiert sind, zu den vorgebrachten Umweltschutzgesichtspunkten ihrerseits noch vor dem Entscheid der Behörde Stellung nehmen zu können. Dies schafft eine Verfahrensmethodik des modernen Rechtsstaates.

Wenn nun gesagt wird, das Instrument wirke in der Praxis verzögernd, so muss die Kommissionsmehrheit - ohne ausschliessen zu wollen, dass das in Einzelfällen möglich ist - doch auf folgende erhärtete Erfahrungen und Tatsachen hinweisen: Die meisten Verzögerungen in unseren Rechtsverfahren erfolgen aus ganz anderen Gründen. Mangelnde Koordination oder unzweckmässige Abläufe bei den Behörden selber sind zwei davon. Auch in den Bereichen, in denen die Verbandsbeschwerde heute nicht zugelassen ist - das sind ja die meisten Bereiche -, gibt es häufig zahlreiche Verzögerungen: Die Anliegen werden dann oft in schlecht organisierter Form oder mit Masseneinsprachen wahrgenommen, und das verzögert häufig stärker als ein klar strukturiertes Verbandsbeschwerderecht. Schliesslich ist die Mehrzahl der jeweils aufgeführten negativen Beispiele, in denen schlecht vorbereitete Gesuche von den Behörden zuerst zurückgewiesen werden oder die Unterlagen zuerst nachgebessert werden müssen, auf Verzögerungen bei den Gesuchstellern selber zurückzuführen.

Unbestrittenermassen besteht vielerorts Unbehagen über die Dauer und Kompliziertheit der Verfahren. Aber die Gründe hiezu einzig den legitimierten Verbänden zuzuschieben, ist sachlich falsch, obwohl ohne Zweifel auch die Verbandsvertreter nicht in allen Fällen immer mit der nötigen Souplesse vorgegangen sind. Aber nun einfach zu pauschalisieren und zu sagen, das Instrument sei an sich ein Willkür- und Erpressungsinstrument, das ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ich danke Herrn Bosshard, der als Minderheitssprecher wieder etwas zurückbuchstabiert hat, indem er selber gesagt hat, es könne nur in Einzelfällen von Missbrauch gesprochen werden. Deshalb liegt das Schwergewicht aus Sicht der Kommissionsmehrheit bei den Verbesserungsmöglichkeiten. Stichworte dazu sind das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren, in Kraft seit dem 1. Januar 2000 - warten wir die Auswirkungen ab -, und der Bericht des Bundesrates vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung. Weitere Stichworte sind die Anwendung der normalen Verfahrenskostenregelung auch zulasten der Verbände in solchen Kantonen, wo dies heute noch nicht passiert, und schliesslich das Kommissionspostulat 00.3188, das einen massgeblichen Verbesserungsschub bringt.

Wir beantragen Ihnen, das Kommissionspostulat zu überweisen.

Es geht hier auch um ein staatspolitisches Problem: Es geht nicht an, unter Hinweis auf einzelne Vorfälle den Verbänden ein wichtiges Recht wegzunehmen, Verbänden mit grösstenteils langer Tradition, denen Zehntausende von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern angehören.

Sowohl der Gedanke des wirtschaftlich-technischen Fortschrittes wie auch der Gedanke des Schutzes von Heimat und Landschaft sind beide für die Schweiz staatstragend. Dass in einem dicht besiedelten Land solche Ansprüche konkurrieren und anecken, erstaunt nicht. Umso mehr sind aber Verfahren notwendig, in denen diese Gesichtspunkte im Sinne einer Weiterführung eidgenössischer Staatspraxis gewogen und optimiert werden können.

Probleme können sicher nicht dadurch gelöst werden, dass man einfach die unliebsamen Teilnehmer aus dem Verhandlungsprozess und aus der Verfahrenslegitimation ausschliesst. Der "Radikalschlag" der Initiative würde sicher keine Verbesserung bedeuten. Die Vorschläge der Kommission jedoch bedeuten eine solche.

Deshalb bitte ich Sie, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans keine Folge zu geben.