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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass Herr Pfister den Bundesrat sehr gut kennt, indem er sagt, wir würden den Ständerat unterstützen. Der Bundesrat hat mindestens beschlossen, er könne damit leben. Ich möchte aber noch etwas darüber hinausgehen: Ich meine, mit dem ständerätlichen Beschluss lasse es sich besser leben, auch noch besser als mit dem ursprünglichen bundesrätlichen Entwurf. Wobei die bundesrätliche Fassung die ständerätliche natürlich auch nicht ausschliesst; das wäre im Anhang ja möglich gewesen.

Der Mehrheitsantrag - das muss ich Ihnen doch sagen - ist eine reichlich komplizierte Geschichte. Wissen Sie, es ist auch nicht immer so leicht festzustellen, welches Dokument der Behörde vor dem Inkrafttreten von einem Dritten freiwillig übermittelt worden ist. Auch wenn er es freiwillig übermittelt hat, hat er es ja übermittelt, ohne zu wissen, dass es später dann veröffentlicht wird - weil ja das andere Prinzip gegolten hat. Oder zur Bestimmung, das Gesetz sei nicht anwendbar auf Dokumente, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits archiviert sind: Was also zufällig noch nicht archiviert ist, ist dann öffentlich. Dort dann noch zu schauen, ob es nicht freiwillig ist, scheint mir doch reichlich kompliziert zu sein.

Ich glaube, der Ständerat hat mit seiner Fassung eine klare Schnittstelle geschaffen: Es gilt das Inkrafttreten. Was beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits vorhanden ist, wird nach dem alten Prinzip behandelt, und was dann neu kommt, nach dem neuen Prinzip.

Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Ständerat zuzustimmen.