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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, doch zu sehen, worum es geht. Ich begreife natürlich, dass man nicht Gebühren für jede Information verlangen kann. Die Fassung des Ständerates ist ja noch deutlicher als jene des Bundesrates. Wenn Sie Absatz 1 sehen, so stellen Sie fest, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel eine Gebühr erhoben wird. Keine Gebühren werden erhoben, wenn die Bearbeitung eines Gesuches einen geringen Aufwand erfordert. Weiter sind Schlichtungsverfahren und Verfahren auf Erlass einer Verfügung gebührenfrei. Zudem muss der Bundesrat Einzelheiten über den Gebührentarif festlegen und darf nicht über den effektiven Aufwand hinausgehen. Schliesslich kann nach Absatz 5 für die Abgabe von Berichten, Broschüren oder anderen Drucksachen und Informationsträgern in jedem Fall eine Gebühr erhoben werden. Es geht darum, dass Propagandabroschüren gemacht werden, die dann zu Tausenden bestellt werden. Das ist meines Erachtens eine Regelung, die das Öffentlichkeitsprinzip nicht unterwandert, aber doch auch die Bundeskasse nicht aushöhlt. Sie müssen sehen: Es braucht eine Kostenmentalität aufseiten der Verwaltung bzw. des Bundes, indem man nicht einfach alles gratis hinauslässt, was möglich ist. Aber es braucht auch eine Kostenüberlegung vonseiten des Informationssuchenden.

Ich bitte Sie, diesen Gebührenartikel so zu belassen. Er ist meines Erachtens so, wie ihn der Ständerat formuliert hat, gut geregelt.