Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-09-20
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, hier die Mehrheit zu unterstützen. Ursprünglich wollte die Minderheit Bühlmann mit ihrem Antrag auch die Sitzungen des Bundesrates dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Das zeigt, dass wir hier einen weiteren Paradigmenwechsel einführen würden; wir würden nämlich das Öffentlichkeitsprinzip über den Zweck hinaus ausdehnen, den wir in Artikel 1 soeben festgeschrieben haben, wo es heisst: "Dieses Gesetz soll die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern." Deshalb ist es angebracht, die politischen Gremien, Bundesversammlung und Bundesrat, mit diesem Gesetz nicht zu tangieren. Die Parlamentsdienste gehören der Verwaltung an. Deshalb macht es Sinn, sie aufzunehmen. Die Bundesversammlung hingegen ist ein Organ der politischen Meinungsbildung. Dort macht es Sinn, andere Regelungen zu treffen. Es wäre ein Grundsatzentscheid mit weit reichenden Konsequenzen, innerhalb des Gesetzes für die Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip nun auch auf politische Instanzen auszudehnen. Ob man dies tun will oder nicht, sollte gesondert diskutiert werden, aber nicht anhand dieses Gesetzes.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.