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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2000-06-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Frau Fehr möchte eine neue Sozialleistungseinrichtung auf Bundesebene aus der Taufe heben: "Bedarfsleistungen für Eltern mit Kindern." Diesen Antrag der Kommission für eine vorläufige Unterstützung in der ersten Phase - er ist mit 11 zu 10 Stimmen zustande gekommen - möchte ich einmal der pubertären Phase der SGK zuschreiben, weil es eines der ersten Geschäfte in der neuen Zusammensetzung war. (Heiterkeit) Ich hoffe und nehme an, dass der Rat diesen Entscheid korrigieren wird. Es gibt dafür mehrere Gründe.

Das erste und wichtigste Argument ist meines Erachtens, dass diese Aufgabe im sozialpolitischen Bereich heute bei den Kantonen und Gemeinden angesiedelt ist und, so meine ich, zur Zufriedenheit funktioniert. Sie wird natürlich sehr verschieden wahrgenommen, aber sie erfüllt den Zweck. Eine Sozialhilfe, die ihre Aufgabe erfüllt, sollte deshalb nicht ohne Not auf Bundesebene verschoben werden.

Einkommensschwäche ist in Familien ein vorübergehendes Problem. Aber es kommen in Familien auch Finanzprobleme aus anderen Gründen vor, weil auch bei guten Einnahmen höhere Ausgaben getätigt werden. Hier meine ich, dass Budgetberatungsstellen bei den Sozialämtern oder allenfalls andere geeignete Gemeindestellen der richtige Ort sind, wo diese Fälle gut aufgehoben sind und die Familien richtig betreut werden. Es scheint mir richtig, wenn dort eine angemessene finanzielle Hilfe erfolgt, immer verbunden mit dem Ziel, dass die Betroffenen die notwendigen Einnahmen letztlich irgendwann einmal wieder aus eigener Kraft erzielen können. Da vermag eine Bundeslösung nicht zu genügen.

Vom finanziellen Aspekt möchte ich gar nicht sprechen. Frau Egerszegi hat vorhin die unbekannte Grössenordnung der Kosten einer solchen Lösung erwähnt; das wäre ein weiteres Problem.

Wenn Frau Fehr in der Begründung ihres Vorstosses von Ergänzungsleistungen spricht und Vergleiche mit der AHV und der IV anstellt, dann befindet sie sich auf einem völlig falschen Geleise. Ergänzungsleistungen, welche im Rahmen [PAGE 824] der AHV und der IV ausbezahlt werden, können Rentenberechtigten zugute kommen, welche mit den ihnen zustehenden Leistungen den Existenzbedarf nicht zu decken vermögen.

Ergänzungsleistungen, wie wir sie heute kennen, haben nach unserem Verständnis mit dem Anliegen von Frau Fehr nichts zu tun. Es geht hier wirklich einzig und allein darum, einen wesentlichen Teil der Sozialhilfe - mit dem schönen Begriff "Ergänzungsleistungen" versehen - auf Bundesebene zu installieren.

Ich bitte Sie, es sich sehr genau zu überlegen: Wenn Sie dieser Parlamentarischen Initiative Folge geben, dann nehmen Sie eine massive Veränderung der föderalistisch funktionierenden Sozialpolitik in unserem Land vor, weil Sie nämlich die bisherige Zuständigkeit von Gemeinden und Kantonen für Einkommensschwache - in diesem Fall sind es Familien - verschieben. Das ist nicht nur ein Eingriff in die sozialpolitische Struktur unseres Landes, sondern stellt den Föderalismus insgesamt infrage, in einem Teilbereich, der dies nicht verdient. Es scheint mir nicht gerechtfertigt, weil ich überzeugt bin, dass diese Arbeit in den Gemeinden besser aufgehoben ist. Es ist ja nicht so, dass es solche Fälle, wie sie von Frau Fehr geschildert wurden, nicht gibt, aber mit Bundeslösungen kann man den Aufgaben, die sich damit stellen, weniger gut gerecht werden, als das in Gemeinden und Kantonen der Fall ist.

Deshalb bitte ich Sie, der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline keine Folge zu geben.