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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen gesagt, dass der Bundesrat der Meinung ist, er wolle die Kompetenz, wie er sie heute hat, behalten und bei wichtigen oder dringlichen völkerrechtlichen Verträgen selbstständig handeln, er wolle das kumulative Erfordernis nicht - ich gehe nicht mehr weiter darauf ein. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission sind der Meinung, man solle beide Erfordernisse haben, also einen strengen Massstab setzen. Natürlich ist es ein Unterschied, ob Sie hier die strengere Fassung nehmen oder nicht.

Wenn Sie die strenge Fassung nehmen, erscheint dem Bundesrat die Mehrheitslösung besser. Demnach müsste er zwar vor die Kommission treten - was heute schon geregelt ist: Sie können jederzeit den Bundesrat zur Rechenschaft ziehen -, aber es würde kein Vetorecht eingeführt, was man auf keinen Fall tun sollte! Sie müssen Folgendes sehen: Wenn ein Vertrag abgeschlossen worden ist, verletzen Sie im Falle eines Vetos - sei es nun bei der strengen oder der anderen Form - natürlich die Interessen eines Dritten, nämlich eines ausländischen Staates, und das ist nicht in Ordnung. Für den Fall, dass ein wichtiges und ein dringliches Interesse vorzuliegen hat, ist es auf keinen Fall notwendig, dass Sie noch etwas über Kommissionen und ein Vetorecht sagen. Das Vetorecht wäre auch nach aussen schädlich.

Wenn Sie eine "weiche" Formulierung haben, wie das der Bundesrat vorschlägt, müssen Sie in Bezug auf die Kommission natürlich strenger sein, aber auch da: kein Vetorecht! Das Schlimmste ist aber eigentlich das Auflösungsrecht, dies wegen der Rechtssicherheit nach aussen. Im Übrigen: Den Kompetenzstreit zwischen Bundesrat und Parlament überlasse ich Ihnen, Sie sind die uns vorgesetzte Behörde.

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