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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-09-20

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten. Es geht hier um eine Thematik, bei der man offenbar jahrzehntelang kein Problem sah oder sehen wollte. Man entdeckte die Lücke, als es um etwas politisch Bedeutendes, Kontroverses ging: das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland.

Einerseits könnte man grundsätzlich mit Herrn Fehr Hans argumentieren, der gegen Eintreten ist; dass wir hier etwas diskutieren bzw. gesetzlich zu lösen versuchen, das es gar nicht geben dürfte: Nämlich dass ein Vertrag in Kraft gesetzt wird, bevor die Bundesversammlung zugestimmt hat. Andererseits würde aber Nichteintreten bedeuten - das bitte ich Herrn Fehr zu bedenken -, dass es so weitergeht wie bis jetzt, dass der Bundesrat und das Parlament verschiedener Ansicht darüber sind, was sie dürfen oder was sie nicht dürfen. Herr Fehr, das wäre dann gerade das Gegenteil dessen, was die Befürworter von Nichteintreten erreichen möchten; es wäre kontraproduktiv.

Auf Probleme dieser Art kann man verschieden reagieren. Man kann - wie diejenigen, die das Eintreten ablehnen - sagen, so etwas dürfe grundsätzlich nicht mehr vorkommen und gehöre deshalb gar nicht geregelt, auch nicht im Ausnahmefall.

Der Ständerat beschloss eine parlamentarische Initiative, die das Problem lösen will. Glaubt man den Einwänden des Bundesrates, sind offenbar die meisten vorläufig angewandten Staatsverträge derart unproblematisch, dass man sie vorzeitig anwenden kann. Ich bin aber nicht sicher, ob er da Recht hat, denn was zweckmässig und praktisch ist, entscheidet nach dieser Auslegung der Bundesrat und nicht diejenige Instanz, die zu genehmigen hat: wir, das Parlament.

Das einzige Argument, das in Bezug auf die Frage einer vorläufigen Anwendung Sinn machen könnte, ist die Zeit. Die Vorschläge, die der Bundesrat in der ständerätlichen Kommission eingebracht hat, waren unbefriedigend, weil sie auf das eigentliche Problem nicht eingingen: dass jemand entscheidet, ob etwas vorläufig in Kraft treten darf, der dazu nicht befugt ist. Ich verstehe den Begriff "Exekutive" immer noch als "ausführend" - ausführend, was das Parlament beschliesst. Der Bundesrat argumentierte auch nicht mit dem schwierigsten Argument, nämlich der Unbestrittenheit.

Das Problem des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland lag weniger darin, dass die Zeit derart drängte, dass man dem Parlamentsentscheid vorgriff, sondern vielmehr darin - und das ist eine Vermutung -, dass der Bundesrat die politische Auseinandersetzung im Parlament zu fürchten hatte und mit der vorläufigen Inkraftsetzung Druck auf das Parlament ausüben wollte, den Vertrag zu akzeptieren.

Wir können sagen, die vorläufige Inkraftsetzung kann Sinn machen: bei geringer politischer Bedeutung, bei gebotener zeitlicher Dringlichkeit oder wenn die Vorteile unbestritten sind. Aber aus meiner Sicht sollte in jedem Fall auch über die vorläufige Anwendung jene Instanz entscheiden, die später die definitive Anwendung beschliesst, nämlich das Parlament. Es geht um nichts mehr und nichts weniger als um die korrekte Anwendung der Gewaltentrennung in unserem Land.