Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2000-06-22
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Vorgestern hat der Ständerat die Fristenregelung beraten. Dabei waren sich Befürworterinnen und Befürworter, Gegnerinnen und Gegner einig: Viele Abtreibungen könnten verhindert werden, wenn Mütter in schwierigen Situationen von der Gesellschaft stärker unterstützt würden und damit eine Perspektive hätten. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie heute den Worten Taten folgen lassen und dieser Parlamentarischen Initiative, die genau dies will, Folge geben. Familien und Alleinerziehende in finanziell schwierigen Verhältnissen sollen gezielt und effizient unterstützt werden, damit sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Eltern überhaupt wahrnehmen können.
Die Familien kommen immer mehr unter Druck. Glücklicherweise haben sowohl Bundesrat als auch Parlament den Handlungsbedarf erkannt und sind daran, Projekte zu entwickeln, welche die Schweiz familienfreundlicher machen sollen: Revision der Familienbesteuerung, Vorstösse für höhere Steuerabzüge und Kinderzulagen, Tagungen zu familienergänzender Betreuung. All diese Bemühungen zeigen, dass wir das Problem ernst nehmen. Doch bei diesen Projekten fehlt ein Aspekt: die gezielte Unterstützung der finanziell schwachen Eltern. Aus diesem Grund hat es mich auch gefreut, dass die SGK dem Rat empfiehlt, meiner [PAGE 823] Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn mein Vorstoss schliesst genau diese Lücke.
Die wachsende Armut in Familien fordert uns heraus. Schwierig ist die Situation vor allem für Alleinerziehende, für sehr junge Eltern und für Familien mit mehr als drei Kindern. Besonders betroffen sind die grösseren Städte, deren Sozialhilfebudgets durch die wachsende Familienarmut stark belastet sind. Ein Drittel aller Menschen, die in der Schweiz von Sozialhilfe leben, sind unter 18 Jahre alt. Die Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung" fordert deshalb deutlich, dass die Bekämpfung der Armut ein Bestandteil der Familienpolitik wird.
Wir sind uns sicher alle einig: Kinder dürfen in der Schweiz kein Armutsrisiko sein. Die Frage ist nur, wie wir das verhindern. Die einen sagen, die Sozialleistungen müssten grundsätzlich gekürzt werden, damit sinke die Steuerbelastung, und die Leute hätten mehr zum Leben. Eine zweite Gruppe sagt, Armutsbekämpfung gehöre in den Bereich der Sozialhilfe und sei damit Aufgabe der Gemeinden. Die dritte Gruppe - dazu gehört auch die Mehrheit der SGK - sagt, die Erfahrungen aus den Gemeinden und Kantonen müssten für ein eidgenössisches Modell von Ergänzungsleistungen genutzt werden, weil ein solches effizienter und gerechter sei.
Zum Argument der ersten Gruppe: Eigentlich wissen wir alle, dass mit gezinkten Karten spielt, wer den Leuten mit mittleren und kleinen Einkommen Steuersenkungen als Alternative zu Sozialleistungen verkauft. Leute mit kleinen und selbst Leute mit mittleren Einkommen zahlen deutlich weniger Steuern, als der Wert der staatlichen Leistungen beträgt, von denen sie profitieren.
Zum Argument der zweiten Gruppe: Ich bestreite, dass die Gemeinden und Kantone das Problem besser lösen könnten, denn viele Gründe sprechen auch hier für eine Bundeslösung. Ich nenne ein Beispiel: Statt dass alle 26 Kantone ihre eigenen Modelle entwickeln und eine eigene Bürokratie aufbauen, sollten wir das Geld gescheiter direkt in Leistungen investieren. Ein zweiter Grund: Die ärmeren Kantone haben bei einer föderalistischen Lösung einmal mehr das Nachsehen. Und auch das Argument, die Sozialhilfe sei viel besser geeignet, das Problem zu lösen, sticht nicht. Denn sollen in der Schweiz Eltern wirklich zur Sozialhilfestelle gehen müssen, nur weil sie Kinder haben? Die Sozialhilfe soll mithelfen, Lebenskrisen zu überbrücken. Kinder sind aber keine Lebenskrise, Kinder sind unsere Zukunft.
Die vorgeschlagenen Ergänzungsleistungen sind ein geeignetes Instrument, die wachsende Armut in Familien zu bekämpfen.
Ein Beispiel: Kann eine allein erziehende Mutter nur Teilzeit arbeiten, weil sie noch ihre Kinder betreut, und kann sie von diesem Lohn und den Alimenten nicht leben, soll sie ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben. Dabei sollen diese so ausgestaltet werden, dass ein Anreiz für Erwerbsarbeit bestehen bleibt.
Wichtigstes Gegenargument in der Kommission gegen diesen Vorschlag war die Annahme, solche Ergänzungsleistungen würden gewisse Unternehmen zu einer Tieflohnpolitik verleiten. Dieses Argument ist zwar ernst zu nehmen, bei näherer Betrachtung aber nicht stichhaltig. Denn wäre dies so, könnten wir diese Auswirkung in denjenigen Kantonen, die schon heute eine Art Ergänzungsleistungen für Eltern kennen, beobachten. Doch es gibt keine Hinweise, dass sich dieser befürchtete Effekt einstellt. Ein anderes Argument dagegen lautete, die Stimmberechtigten hätten die Mutterschaftsversicherung abgelehnt und sich damit deutlich gegen neue Sozialausgaben gewendet. Nun, aus der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung abzuleiten, dass die Bevölkerung nicht bereit ist, mit einem gezielten und effizienten System den armen Familien zu helfen, scheint mir etwas gewagt. Damit wird das Volk weit herzloser dargestellt, als es ist.
Trotzdem: Die Frage der Finanzierung ist wichtig. Dazu müssen wir festhalten, dass erstens Bund, Kantone und Gemeinden durch solche Ergänzungsleistungen bei bisherigen sozialen Leistungen im Umfang von rund 40 Prozent sparen können: nämlich bei den Ergänzungsleistungen, die bereits bestehen, bei den Sozialhilfegeldern und auch bei den Prämienverbilligungen.
Zudem hätten wir mit dem Gold der Schweizerischen Nationalbank eine gute Finanzierungsquelle, denn schliesslich gehört das Gold der Nationalbank allen Generationen.
Kurz: Immer mehr Familien sind von Armut bedroht. Es besteht politischer Handlungsbedarf. Die Parlamentarische Initiative macht hier einen Vorschlag, an dem weitergearbeitet werden könnte. Eltern, die nicht in genügendem Umfang erwerbstätig sein können, weil sie Kinder betreuen, sollen nicht länger aufs Sozialamt gehen müssen.
Ich hoffe, dass Sie das auch so sehen und diesen Vorstoss unterstützen.