Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-09-21
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Das Problem hier in Artikel 2 ist tatsächlich ein schwieriges, und es ist noch nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst. Es ist heute so, dass mit nur einem Fünftel des Deckungskapitals rund die Hälfte aller Versicherten in unseren Sammelstiftungen versichert sind. Es handelt es sich vorwiegend um kleinere Unternehmen, die diese Variante gewählt haben, mit zahllosen Vorsorgeplänen und minimaler Verwaltung. Für diese ist der autonome Weg nicht gangbar, und eine Sanierungsübung wäre nicht machbar, weshalb nur die Vollversicherungsvariante infrage kommen kann.
Es geht jetzt bei dieser Diskussion, die der Ständerat ausgelöst hat, bei der Frage, was denn eine gleichwertige Aufsicht sei, nicht darum, diese Sammelstiftungen zu eliminieren, sondern es geht schlichtweg um die Frage, was eine gleichwertige Aufsicht ist und wie viel Sicherheit wir in diesem Bereich wollen.
Herr Rechsteiner, ich mag mich noch gut erinnern: Vor zwei Jahren konnte es nicht genug Sicherheit, nicht genug Aufsicht sein. Und jetzt, wo wir feststellen, dass die Aufsicht nach BVG eine andere ist als die nach VAG, jetzt, wo wir darüber nachdenken, welchen Massstab an Sicherheit wir wollen, ist das plötzlich kein Thema mehr.
Die Minderheit IV steht für den Wettbewerb ein. Wir wollen das, das ist gut! Der Versicherungsnehmer aber kann nicht wählen. Er muss darauf vertrauen, dass sein Arbeitgeber eine Lösung gewählt hat, die Sicherheit bietet, vor allem eben Sicherheit im Falle von Unterdeckungen, Sicherheit im Falle von Sanierungen, wo eben die Problematik bei Sammelstiftungen extrem viel grösser ist als bei anderen Versicherungsgesellschaften.
Der Ständerat hat diese Problematik daher zu Recht aufgenommen. Wer sich für die zweite Säule ausspricht, der muss sich auch für eine hohe Sicherheit aussprechen. Autonome Sammelstiftungen können durchaus von den strengen Sicherheitsbestimmungen befreit werden. Sollte es aber an den Kapitalmärkten zu einer mehrjährigen Baisse kommen, so werden diese Einrichtungen in grosse Schwierigkeiten geraten. Dann trifft es die KMU, dann trifft es eben den einfachen Versicherungsnehmer, der diese Situation nicht beeinflussen kann. Die zweite Säule nähme grossen Schaden.
Deshalb wollen wir mit dem Antrag der Minderheit IV die Aufsicht angleichen, die aus der Sicht der Versicherungsnehmer in etwa einen gleichen Sicherheitsstandard bieten soll. Der Expertenbericht zu dieser Aufsicht liegt vor; ich bin damit einverstanden, dass der Ständerat nochmals überprüfen soll, wie der Verweis auf Artikel 44 VAG zu gestalten ist. Vielleicht findet man noch eine bessere Formulierung. Wichtig aber ist, dass wir Zeit gewinnen, dass wir anhand des Expertenberichtes über die Aufsicht nun schauen, wie die Aufsicht im BVG-Bereich verbessert werden kann, damit schlussendlich die Gleichwertigkeit gegeben ist.
Wichtig ist im Antrag der Minderheit IV der Hinweis auf Artikel 87 Absatz 9. Das ist der Unterschied zur Mehrheitsfassung. Wir möchten, wenn die Aufsicht angeglichen wird, in welcher Form auch immer, den Sammelstiftungen Zeit geben. Denn die Kapitalbeschaffung oder die Anpassung an die neuen Kriterien wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Deshalb spricht sich die Minderheit IV bei Artikel 87 Absatz 9 als Übergangsbestimmung auch dahin gehend aus, dass den Sammelstiftungen eine Übergangsfrist für die Anpassung eingeräumt werden soll.
Ich bitte Sie daher: Schaffen Sie diese Differenz zum Ständerat, lassen Sie uns nochmals über die Bücher gehen und schauen, was der Sicherheitsstandard für Sammelstiftungen sein soll, was der Aufsichtspflicht nach VAG und BVG entgegenkommt, damit alle auch vor grossen Risiken geschützt sind.
Die CVP-Fraktion wird sich grossmehrheitlich für die Minderheitsanträge Leuthard aussprechen, in der Hoffnung, dass der Ständerat sich dieser Problematik in Kenntnis des Expertenberichtes effektiv nochmals annehmen wird.