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Cathomas Sep · Nationalrat · 2004-09-21

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die verschiedenen Vorstösse aus dem Parlament behandelt, welche als Folge des Bundesratsentscheides vom 25. Februar 2004 betreffend den Verzicht auf die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes innerhalb der Legislaturplanung 2003-2007 eingereicht wurden. Bei der Teilrevision handelt es sich um die Ergänzung der Artikel 23a bis 23d des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit einem Abschnitt über die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung von Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor, und das Vernehmlassungsverfahren wurde Anfang 2003 abgeschlossen.

Die UREK hat die Motion 04.3048 des Ständerates (Marty Dick), die parlamentarischen Initiativen der CVP-Fraktion (04.406), der grünen Fraktion (04.407), der SP-Fraktion (04.408) und Hassler (04.411) aufgrund der gleich lautenden Forderungen gemeinsam behandelt. Alle fünf Vorstösse verlangen die umgehende Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit dem Ziel, die Rechtsgrundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung zu schaffen. Dabei soll sich die Teilrevision inhaltlich auf den im Jahr 2002/03 in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzentwurf abstützen.

Die Mehrheit der UREK sprach sich an der Sitzung vom 16. August 2004 - der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - für die Annahme der Motion des Ständerates aus. Mit einem zweiten Beschluss wurde die Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB), "Neue Parks für eine zukunftsfähige Regionalentwicklung", welche von etwa 340 Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten unterzeichnet wurde, mit 13 zu 11 Stimmen unterstützt.

Als dritten Entscheid hat die UREK mit 22 zu 0 Stimmen beschlossen, die Behandlung der vier parlamentarischen Initiativen auszusetzen, bis der Nationalrat den Beschluss zur ständerätlichen Motion getroffen hat und die erste Stellungnahme des Bundesrates vorliegt. Die Mehrheit der Kommission befürwortet die umgehende Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit dem neuen Abschnitt "Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung" insbesondere mit folgender Begründung:

1. Ein wesentliches Ziel der Revision ist es, den Naturschutz und die wirtschaftliche Entwicklung in Einklang zu bringen. Der Begriff des Landschaftsschutzes soll durch jenen einer nachhaltigen Nutzung ergänzt werden. Die heutige Regelung mit dem Schwerpunkt auf dem Schutz, ohne jede Wertschöpfung, ist mit einer nachhaltigen Entwicklung unvereinbar. In Erkenntnis dieses Potenzials hat der Bundesrat selber die Initiative für die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes ergriffen und die entsprechenden Vorbereitungen bereits in der Legislatur 1999-2003 getroffen. Unsere Nachbarländer Italien, Frankreich und Deutschland sowie Slowenien betreiben seit Jahrzehnten mit grossem Erfolg nicht weniger als zwölf Nationalparks und eine Unzahl von Natur- und Regionalparks. Der Besucherzulauf von jährlich rund 8 Millionen Personen bestätigt das allgemeine Interesse und die wirtschaftliche Bedeutung solcher Einrichtungen.

2. Die Resultate der Vernehmlassung im Jahr 2002 bestätigen die grosse Zustimmung zur Gesetzesrevision. Die Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der Verbände hat sich äusserst positiv zur vorgesehenen Gesetzesänderung bzw. Gesetzesergänzung geäussert.

3. Die intakte Landschaft ist im ländlichen Raum und in den potenziell schwachen Bergregionen unseres Landes eine der wenigen Ressourcen, die eine Nutzung und Wertschöpfung ermöglichen. Gerade im Hinblick auf die neue Regionalpolitik des Bundes, welche ein grosses Gewicht auf die Nutzung der eigenen Potenziale, auf die Wertschöpfung, die Nachhaltigkeit, das Unternehmertum usw. legt, muss die Nutzung der Ressourcen durch die Gesetzesrevision geregelt werden. Nach der geltenden Gesetzgebung ist die Schaffung von neuen Nationalparks nicht zulässig.

4. Für die Finanzierung der verschiedenen Parkprojekte wird je nach Entwicklung dieser Projekte ungefähr im Jahr 2010 oder 2012 ein Bundesaufwand von jährlich etwa 10 Millionen Franken geschätzt. In einer ersten Stufe ist laut Buwal vorgesehen, etwa 5 Millionen Franken pro Jahr im Bereich Natur- und Landschaftsschutz umzulagern, indem auf heutige Aktivitäten, wie zum Beispiel die Erarbeitung von Inventaren usw., zugunsten der Parkprojekte verzichtet wird. Weitere finanzielle Mittel im Rahmen von 5 Millionen Franken können in einer zweiten Phase, 2008 bis 2012, durch Umlagerungen innerhalb des Buwal respektive durch Umstellungen innerhalb des Departementes geäufnet werden. Dazu muss auch beachtet werden, dass die Kriterien für die Finanzierung durch den Bund festgelegt werden. Zudem kann das Parlament durch das Budget die Anzahl der finanziell unterstützten Projekte steuern.

Dabei dürfen die Bedeutung und die Wertschöpfung für die jeweilige Parkregion nicht ausser Acht gelassen werden. Laut einer Studie aus dem Jahr 2000 erzielt der Schweizerische Nationalpark im Engadin mit einem Bundesbeitrag von jährlich 3 Millionen Franken eine jährliche Wertschöpfung von 17 Millionen Franken. Wenn man dies umrechnet, heisst das: Für einen Bundesfranken werden in der Region 5,5 Franken an Einkommen generiert.

5. Auch nach der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes entscheiden die einzelnen Gemeinden selber in demokratischer Art und Weise über die Nutzungsplanung, d. h. darüber, ob ein Gebiet als National-, Regional- oder Erlebnispark ausgeschieden wird. Ein Parkprojekt wird nicht von oben initiiert, sondern muss aus der Initiative der Regionen und Gemeinden entstehen.

Die Kommissionsminderheit dagegen lehnt die Gesetzesrevision mit folgenden Argumenten ab: [PAGE 1300]

1. Die Idee von Naturparks wird nicht grundsätzlich verneint. Die Errichtung von neuen Parks wird jedoch nicht als dringende und zwingende Aufgabe des Bundes erachtet. In diesem Sinne wird der Entscheid des Bundesrates betreffend die Streichung der Gesetzesrevision aus der Legislaturplanung 2003-2007 als weitsichtige und verantwortungsbewusste Handlung beurteilt. Die Bundesfinanzen sind knapp und lassen gemäss der Minderheit keinen Platz für Aufwendungen zu, die nicht unbedingt getätigt werden müssen.

2. Die Errichtung von neuen Parks verursacht zusätzliche Nutzungseinschränkungen zum Nachteil der Alp- und Landwirtschaft. Zudem wird befürchtet, dass die in Aussicht gestellten Qualitätslabels zusätzliche, unnötige Anforderungen an die Produkte der Landwirtschaft zur Folge haben werden.

3. Von der Minderheit wird die Meinung vertreten, dass wir in unserem Land schöne und attraktive Landschaften besitzen, die auch ohne eine Gesetzesänderung genützt und ohne grosse Einschränkungen und Kosten zertifiziert werden könnten. Der Ökotourismus könne weiterhin aus privater Initiative gefördert werden, wie dies in bestimmten Gebieten der Schweiz bereits heute der Fall sei. Dabei wird auch auf die bestehenden Finanzierungshilfen des Bundes hingewiesen wie zum Beispiel IHG, Gelder von "Regio Plus", Impulsprogramme usw.

4. Im Bereich des Finanzaufwandes seitens des Bundes im Rahmen von jährlich 10 Millionen Franken sieht die Minderheit eine zu knappe Schätzung. Einerseits fragt man sich, wie das Buwal die erwähnten 10 Millionen Franken umlagern kann, und andererseits erwartet man auch eine Erhöhung der Stellenprozente im Bereich der Verwaltung.

5. Schliesslich wird die vorgesehene regionale Wertschöpfung in Zweifel gezogen.

Trotz dieser Bedenken seitens der Minderheit ersuche ich Sie, die Motion des Ständerates gemäss Antrag der Mehrheit anzunehmen.