Brunner Toni · Nationalrat · 2004-09-21
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens einer starken Kommissionsminderheit die Ablehnung der Motion des Ständerates (Marty Dick). Folgende Überlegungen stehen für die Minderheit, bestehend vorab aus Mitgliedern der FDP- und der SVP-Fraktion, im Vordergrund:
Erstens bezweifeln wir, dass strukturschwache Regionen ausgerechnet über das Natur- und Heimatschutzgesetz effizient gefördert werden können. Zweitens können wir nicht glauben, dass ausgerechnet beim Natur- und Heimatschutzgesetz die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Vordergrund stehen soll. Man redet zwar im Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision gerne von der Stärkung der ländlichen Regionen, in Tat und Wahrheit überwiegen in dieser Vorlage jedoch eindeutig die ökologischen Anliegen und damit der Schutzgedanke gegenüber den ökonomischen Aspekten, also dem Nutzungsgedanken.
Wer die Entstehungsgeschichte der Forderung von Natur- und Landschaftsparks kennt, weiss, dass das Ansinnen aus Kreisen des Naturschutzes stammt, in Zusammenarbeit mit dem Buwal. Die Strategie ist klar: Man will mehr und grössere Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Der Grundgedanke ist und war eben nie in erster Linie die Förderung der Landwirtschaft, des Tourismus oder des regionalen Gewerbes in abgelegenen Regionen. Der Grundgedanke dieser Gesetzesrevision ist eindeutig ein noch grösserer, ein umfassender Naturschutz. Es ist daher auch folgerichtig, dass eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes angestrebt wird. Man soll aber doch bitte dazu stehen, dass es hier eben um den Naturschutz geht, und uns dieses Ansinnen nicht immer noch unter dem Deckmantel der regionalen Wirtschaftsförderung verkaufen.
Wenn ich dann im begleitenden Bericht zur Vernehmlassung noch lese, wofür der Bund Geld sprechen will, dann wird es mir als Bauer aus dem Berggebiet und potenzieller zukünftiger Parkbewohner sowieso ziemlich schwindlig. Ich zitiere aus dem Bericht: "Unterstützt werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen insbesondere Aufwendungen für Parkprojektierung, Gebietssicherung, Personal und Verwaltung, Errichtung und Unterhalt von Infrastrukturanlagen, Information und Umweltbildung, konkrete Aufwertungs- und Revitalisierungsprojekte sowie Nutzungsverzichte und -einschränkungen." Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen uns: Wenn der Bund unter der Zuständigkeit des Buwal Kriterien und Vorschriften über den Schutz der Natur festlegt, geht dies mit Bevormundungen für die ansässige Bevölkerung, mit Einschränkungen, Verboten und Nutzungsverzichten einher. Auch in dieser Vorlage sieht es überhaupt nicht anders aus. Gemäss Entwurf legt der Bund auf Verordnungsstufe die Anforderungen für Globalbeiträge und Labels für Parks fest. Das heisst letztlich und abschliessend: In Bezug auf zukünftige Parkregionen und deren Anforderungen diktiert eben das Buwal, was zu erfüllen ist.
Dann wird jeweils gesagt: Es ist ja freiwillig. Jawohl, damit sind wir einverstanden. Natürlich soll es freiwillig sein. Es ist unerlässlich, dass die ansässige Bevölkerung zwingend in jeder Gemeinde auf demokratischem Wege ihre Zustimmung geben muss. Konsequenterweise dürfte von Freiwilligkeit sogar nur dann geredet werden, wenn die betroffenen Grundeigentümer ihr Einverständnis zu der Parkzugehörigkeit schriftlich abgegeben haben. Herr Bundesrat, ich möchte von Ihnen heute eine verbindliche Zusage hören, dass in zukünftigen Parkgemeinden zwingend eine demokratische Abstimmung stattfinden muss und dass die betroffenen Grundeigentümer nicht überfahren werden, wenn eine Region vom Bund Geld für einen Park bekommen will.
Im Übrigen ist es ja nicht so, dass wir grundsätzlich gegen die Schaffung von solchen Naturparks - oder wie sie auch immer heissen werden - sind. Der Natur- und Landschaftsschutz ist jedoch nach Artikel 78 der Bundesverfassung grundsätzlich Aufgabe und Sache der Kantone; die Regionen sind letztlich frei, ob sie das machen wollen oder nicht.
Gemäss der Begründung der Motion Marty Dick prüfen gegen vierzig Regionen die Ausarbeitung von Parkprojekten. Der viel zitierte Finanzbedarf von etwa 10 Millionen Franken ist sowieso jetzt schon unglaubwürdig. Ich könnte Ihnen diese Rechnung aufgrund der Hochrechnungen zum begleitenden Bericht der Vernehmlassung detailliert machen. Wenn man nur schon dreissig solche Projekte und zwei Nationalparks - geplant ist ja mindestens ein zweiter Nationalpark - in diesem Land annimmt, dann kommt man auf einen Finanzbedarf zwischen 30 und 40 Millionen Franken pro Jahr. Mir ist es schleierhaft, wie man auf diese 10 Millionen gekommen ist. Vor allem bin ich auch überzeugt: Wenn der Andrang an den Futtertrog dann so gross ist, dass mehr Projekte vorgesehen als finanzielle Mittel vorhanden sind, wird die Landwirtschaft auch wieder mit Vorschriften und Nutzungsverzichten eingeschränkt; letztlich wird diktiert.
Gemäss Vernehmlassung sollen auch Buwal-Stellen aufgestockt werden, und es soll eine begleitende eidgenössische Kommission geschaffen werden - eine nebst 230 anderen mit insgesamt 2400 Mitgliedern, die wir bereits haben.
Ich bitte Sie, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und diese Vorlage abzulehnen.