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Haller Ursula · Nationalrat · 2004-09-22

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-22

Wortprotokoll

Die gesamte Vorlage beinhaltet drei Bundesbeschlüsse: den Bundesbeschluss 1 über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen, den Bundesbeschluss 2 über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben und den Bundesbeschluss 3 über den Einsatz der Armee zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr.

Bei Entwurf 1, Operation Amba Centro, handelt es sich um eine Verlängerung des Einsatzes von Milizformationen, welcher im Jahr 2001 begonnen hat. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 wurde die Bewachung von diplomatischen Einrichtungen in Bern, Genf und Zürich verstärkt. Der Einsatz der Armee wurde in der Frühjahrssession 2002 genehmigt. Ein solcher Einsatz zum Schutz bedrohter Einrichtungen wurde vom Parlament bereits früher zweimal unterstützt, erstmals in der Sondersession vom April 1999 und die Verlängerung in der Herbstsession 1999. Die damaligen Schutzmassnahmen wurden aufgrund des Krieges in Kosovo getroffen.

Zu den Entwürfen 2 und 3: Seit dem 1. Januar 2004 sind Assistenzdienste der Armee im Inland, die länger als drei Wochen dauern oder mehr als 2000 Mann benötigen, bewilligungspflichtig. Wir stützen uns hier auf Artikel 67 des Militärgesetzes. Für die Operationen Lithos, Unterstützung des Grenzwachtkorps, und Tiger/Fox, Sicherheit an Bord von Flugzeugen sowie auf ausländischen Flughäfen, leisten die Angehörigen der Milizformationen seit dem 1. Juli 2004 Assistenzdienste. Da diese Einsätze länger als drei Wochen dauern, müssen sie neu durch die Bundesversammlung genehmigt werden.

Die SiK des Nationalrates hat bereits an ihrer Sitzung vom 26. und 27. April 2004 intensiv über die verschiedenen Assistenzdienste der Armee diskutiert. Auch wurde eine Aussprache über das Verfahren zur Genehmigung dieser Einsätze geführt. Bereits damals erwog die Vizepräsidentin der SiK, Frau Haering, ein vereinfachtes Verfahren. Ausserdem hat auch die SiK des Ständerates am 25. Mai 2004 ein Postulat verabschiedet, mit dem Auftrag an den Bundesrat, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu prüfen. Mit der nun vorliegenden Botschaft hat das VBS einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht.

Die Kommission konnte aus den Ausführungen des Chefs des VBS entnehmen, dass der Bundesrat im Rahmen der Diskussion von Usis die erwähnten Aufgaben an die Armee übertragen hat, dies vor allem auch deshalb, weil die Kantone selber keine Alternative bieten können. Diese Usis-Aufträge an die Armee würden implizit so lange dauern, bis entweder das notwendige zivile Personal auf Stufe Bund und Kanton zur Erfüllung der Aufgaben ausreiche oder sich die Sicherheitslage entspannt habe. Seit dem 11. September 2001 und der andauernden Serie von Terroranschlägen sei die Lage allerdings so, dass die Kantone und Städte diese Unterstützung nach wie vor anfordern. Auch mache der gesteckte Finanzrahmen eine Synergienutzung innerhalb des Bundes notwendig. Weil die drei Assistenzdiensteinsätze der Armee inhaltlich zusammenhängen, werden sie dem Parlament in Form einer Sammelbotschaft zur Genehmigung vorgelegt. So weit die Ausführungen des Bundesrates. Diese Botschaft liegt nun auch Ihnen vor.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, darauf einzutreten.