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Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-09-22

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-22

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für ein bisschen mehr Ruhe als bei meinem Vorredner. Ich habe es mir auch nicht ausgesucht, jetzt direkt vor dem Mittag zu sprechen, während die Abstimmung erst später erfolgt. Ich ziehe es aber vor, diesmal mit einem französischen Konterpart aufzutreten, als wieder nur auf Deutsch Bericht zu erstatten.

Ich möchte gerne mit einem Zitat anfangen: "Wir haben seit dem 1. Mai 2000 das CO2-Gesetz, welches gezielt zum Schutz unseres Klimas beitragen wird. Denn das CO2-Gesetz trifft diejenigen, welche unsere Umwelt und unser Klima belasten. Die Schweiz sollte auf diesem erfolgreichen Pfad fortfahren." So schreibt es der SVP-Pressedienst am 11. September 2000. Sie haben richtig gehört: der [PAGE 1336] SVP-Pressedienst. Jetzt diskutieren wir über eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangt, dass die durch die Bundesversammlung genehmigten Abgabesätze im CO2-Gesetz einem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Gut, ähnlich positiv, wie sich die SVP im Jahre 2000 zum CO2-Gesetz äusserte, hat sich auch die Wirtschaft geäussert. Gelobt wurde insbesondere die Planbarkeit und das klare, schrittweise Vorgehen. Erst soll der Wirtschaft die Möglichkeit gegeben werden, die CO2-Emissionen mit freiwilligen Massnahmen zu senken, und erst anschliessend, eben nach dem Verfehlen der Zielvorgaben - die im internationalen Kyoto-Protokoll festgeschrieben sind, auf nationaler Ebene aber auch im CO2-Gesetz -, soll dann eine Abgabe für eine verstärkte Klimapolitik eingeführt werden. Die Abgabe ist dabei nie Ziel des Gesetzes gewesen, sondern immer nur Mittel zum Zweck der Reduktion der CO2-Emissionen.

Die Wirtschaft hat dieses zweistufige Vorgehen gemäss CO2-Gesetz aber nicht nur verbal gelobt, sondern sich in den letzten Jahren intensiv darum bemüht, mit freiwilligen Massnahmen die Zielsetzung des CO2-Gesetzes zu erreichen. Nun sind wir aber so weit, dass der Absenkungskurs allein mit freiwilligen Massnahmen nicht eingehalten werden kann und der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Abgabe vorbereitet. Er schlägt dabei vier Varianten vor. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine umfasst einen freiwilligen Benzinrappen.

Alle beteiligten Partner kannten dieses Vorgehen, alle konnten sich rechtzeitig darauf vorbereiten.

Nun will die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion praktisch mitten im Spiel die Regeln ändern. Für die Mehrheit der Kommission - und der Begriff "Mehrheit" bezieht sich in diesem Fall auf einen Entscheid von 11 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen - ist dies kein vertrauenswürdiges Vorgehen des Gesetzgebers. Das fakultative Referendum zu diesem Gesetz und somit auch zu dieser CO2-Abgabe hätte selbstverständlicherweise ergriffen werden können, und zwar vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Dies wurde allerdings nicht getan, obwohl damals sowohl die Abgabe als auch der Höchstsatz einer solchen klar definiert und Bestandteil des Gesetzes waren. Zudem regelt das Gesetz in den Artikeln 6 und 7 detailliert und abschliessend die Kriterien für die Erhebung, für die Abgabenhöhe und für die Rückerstattung, sodass der Vorwurf, es hätte in irgendeiner Weise Intransparenz geherrscht, hier sicher nicht vorgebracht werden kann und von der Mehrheit der Kommission auch nicht geteilt wird.

Vielmehr stützt die Mehrheit der Kommission das geplante Vorgehen, das uns im Verlaufe des nächsten Jahres erlauben wird, hier in diesem Saal über die Höhe und die Ausgestaltung der CO2-Abgabe zu entscheiden. Damit können wir dann mit einer kohärenten Klimapolitik fortfahren.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.