preparatory:AB 51555
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Zum Ersten: Es ist eine Tatsache, dass die meisten Firmen jedes Jahr eine Revisionsstelle wählen; da ist die Regelung, die heute schon besteht - ein bis drei Jahre -, im künftigen Recht relativ grosszügig. Das ist die gesetzliche Regelung. Natürlich können sie es auch jedes Jahr tun. Dass es mehr und mehr jedes Jahr getan wird, zeigt: Man hat wegen der langen Frist Bedenken. Aber wir geben ihnen diese Möglichkeit.
Zum Zweiten: Bei der ordentlichen Revision geht es ja nicht um ganz so kleine Firmen. Sie müssen sich hier fragen, ob Sie einen Treuhänder, der noch der Besitzer des Büros und allein ist, mit diesem Mandat nicht zu sehr an eine Firma binden, wenn Sie nicht alle fünf Jahre eine Rochade in der Person vornehmen können. Da mache ich meine Fragezeichen. Dann führt es halt zu einem Wechsel der Gesellschaft. Das ist auch kein Nachteil; eine andere Gesellschaft macht das auch gut. Hier sollten wir dem Verdacht, dass mit einer zu langen Dauer der Anschein einer Abhängigkeit entstehen könnte - die tatsächliche Abhängigkeit ist ja nicht überprüfbar -, im Interesse des Kontrollschutzgedankens einer Revisionsstelle begegnen und bei der Frist von fünf Jahren bleiben. Ich will sie ja nicht überbewerten, aber die Unabhängigkeit ist doch ein wesentliches Element.