preparatory:AB 51572
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie fragen, was eine Revision eigentlich nützt, wenn der Prüfer seine eigene Arbeit überprüft. Dass es dazu kommt, möchte die Minderheit klar ausschliessen. Die Idee der Vorlage des Bundesrates und des Antrages der Mehrheit geht ja in die gleiche Richtung, nur sagt die Mehrheit das nicht so deutlich. Bei ihrem Antrag lesen Sie: "Sofern das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten entsteht, muss durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen eine verlässliche Prüfung" - also eine Trennung - "sichergestellt werden."
Bei der eingeschränkten Revision muss immer die Buchführung geprüft werden. Wenn - wie im Beispiel meines Vorredners - der gleiche Treuhänder die Revision durchführt, muss er seine eigene Buchführung überprüfen. Sie argumentieren dann, dass es sehr zweckmässig sei, wenn der gleiche Treuhänder anschliessend weitere Beratungen mache. Das kann durchaus stimmen; aber es ist ja nicht so, dass der kleine Treuhänder - das Einmannbüro, das die Buchhaltung führt - dann in sich selbst eine Trennung vornehmen und andere Angestellte hinsenden kann, um die Buchhaltung zu überprüfen. Das ist eine Vorstellung, welche die Mehrheit und der Bundesrat in ihrem Antrag wirklich so in die Welt gesetzt haben, die den Bedingungen in der Praxis dann aber doch nicht standhalten kann. Denn die Mehrheit will nichts anderes, als dass man das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten nicht zulässt. Das wird in der Fassung der Minderheit viel klarer und viel eindeutiger zum Ausdruck gebracht.
Deshalb bitte ich Sie, auch hier die Minderheit, die in diesem Gesetz eine klare, deutliche Sprache wünscht, zu unterstützen und mit ihr zu stimmen.