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preparatory:AB 51585

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

In Absatz 2 ist die Möglichkeit des sogenannten Opting-up geregelt. Das heisst: Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, welches keine ordentliche Revision durchführen lassen müsste, diese selbst vorsehen. Die SP-Fraktion ist selbstverständlich mit dieser vorgeschlagenen Möglichkeit einverstanden.

Wir unterstützen zusätzlich die Minderheit Leutenegger Oberholzer. Sie verlangt, dass nicht nur Aktionärinnen und Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzen, eine ordentliche Revision verlangen können, sondern auch ein Verwaltungsrat oder eine Verwaltungsrätin. Der Grund, weshalb Frau Leutenegger Oberholzer diesen Antrag gestellt hat, ist folgender: Da Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte mit einer strengen Organhaftung konfrontiert sind, sollten sie auch die Möglichkeit haben, dieses Opting-up zu verlangen.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen.

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