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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-03-02

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es geht in diesem ganzen Artikel 728 um die Unabhängigkeit der Revisionsstelle, das haben Sie eben von meiner Vorrednerin gehört. Es geht auch im vorliegenden Minderheitsantrag zu Absatz 2 Ziffer 7 um diese Unabhängigkeit, und zwar eigentlich nur um die vordergründig relativ bescheidene Streichung des Wortes "wertvoll". Ich möchte damit insbesondere unnötigen "Gummi" streichen, denn was heisst "wertvoll"? Das ist erstens subjektiv und zweitens einzelfallabhängig. Was ist ein wertvolles Geschenk, was ist ein wertloses Geschenk?

Ich war im Zürcher Kantonsrat Mitglied der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK I, welche die Bestechungsaffäre Huber zu beurteilen hatte, und zwar zu einer Zeit, als man im Kanton Zürich und in der Schweiz Korruption für etwas hielt, das möglicherweise im Ausland stattfindet, aber sicher nicht bei uns. Der Kanton Zürich hat in der Folge die Annahme von Geschenken im Personalgesetz verboten und davon nur Höflichkeitsgeschenke von geringem Wert, zum Beispiel den Blumenstrauss oder die einzelne Weinflasche, ausgenommen.

In der Kommission für Rechtsfragen wurde unter anderem argumentiert, mit einer solchen Regelung würde man zum Beispiel ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigen, wenn man ein Geschenk zurückweisen müsste. Darum geht es hier aber nicht. Es wäre selbstverständlich immer noch möglich, dass Staaten sich gegenseitig beschenken und dass Staatsmänner oder Staatsfrauen Geschenke annehmen, aber eben nicht als Einzelpersonen, sondern als Vertreterinnen einer Funktion oder als Vertreter des Staates. Das heisst, dass die Person, die ein Geschenk in offizieller Mission erhält, es nicht selber behalten darf, sondern es abliefern muss.

Es geht hier um die Geschenke, die den Weg ebnen, die günstige Bedingungen schaffen sollen, und es geht um die sogenannte Anfütterungsphase. Das fängt klein an, mit einer Flasche Wein, mit einer Einladung, dann mit einer Kiste teurem Wein oder teuren Zigarren bis hin zum Pelzmantel für die Gattin. Wo ist hier die Grenze zwischen wertlos und wertvoll? Es geht - nennen wir das Kind doch beim Namen - um Bestechung. Da ist es eben auch für die Beteiligten einfacher, wenn sie gar nicht erst in diese Anfütterungsphase geraten, sondern sich darauf berufen können, dass die Annahme von Geschenken verboten ist, und damit auch nicht den Anschein erwecken, dass sie in irgendeiner Form Vergünstigungen entgegennehmen oder sich als bestechlich erweisen könnten.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Minderheit zu folgen und den Begriff "wertvoll" zu streichen. Es heisst dann noch: "die Annahme von Geschenken oder von besonderen Vorteilen".